Duisburg. . Ein 40-jähriger Hamborner wurde zuletzt in Essen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. In diesem Zusammenhang wurde ein DNA-Gutachten erstellt. Dieses ließ den Mann acht Jahre nach einem Einbruch auffliegen. Am Donnerstag stand er vor dem Landgericht Duisburg.

Die moderne Technik klärt zuweilen überraschend selbst lange zurück liegende Straftaten auf. Diese Erfahrung musste jetzt ein 40-jähriger Hamborner machen. Am 7. Dezember 2004 hatte er auf dem Parkplatz der Rhein-Ruhr-Halle die Seitenscheibe eines Camping-Mobils eingeschlagen und Elektronik im Wert von 2000 Euro gestohlen. Ein Routine-DNA-Abgleich ließ den Mann acht Jahre nach dem Einbruch auffliegen. Am Donnerstag stand er vor dem Landgericht Duisburg.

Der 40-Jährige blickt auf eine lange Drogenkarriere zurück. Nicht weniger als 15 Mal geriet er in den vergangenen 24 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt, meist wegen Beschaffungskriminalität. Zuletzt wurde er in Essen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. In diesem Zusammenhang wurde auch ein DNA-Gutachten des 40-Jährigen erstellt. Und siehe: Die Computer ordneten sein Erbgut auch noch einer Blutspur aus dem Jahre 2004 zu.

Reizgas verhalf Täter zur Flucht

„Ich habe beim Einschlagen der Scheibe so aufzupassen versucht“, so der geständige Angeklagte. Trotzdem habe er sich an einem Splitter verletzt. An die Tat könne er sich nur deshalb noch so gut erinnern, weil es das erste Mal gewesen sei, dass er bei einem Autoaufbruch von einem Besitzer erwischt worden sei.

Der hatte sein Eigentum denn auch keineswegs kampflos aufgeben wollen. Es kam zu einem Gerangel mit dem Einbrecher, in dessen Verlauf der Täter zu einer Flasche mit Reizgas griff und sie dem Campingfreund ins Gesicht sprühte. So konnte er mit der Beute fliehen.

"Das kann so nicht weiter gehen"

Das Gericht hielt dem Angeklagten dessen Geständnis zu Gute. Strafmildernd wurde auch berücksichtigt, dass der Süchtige unter Entzug litt und mit dem Einbruch versucht hatte, an Geld für Drogen zu kommen. Erheblich strafschärfend wirkten sich dagegen die zahlreichen Vorverurteilungen aus.

Am Ende erhöhten die Richter eine bestehende Strafe von drei Jahren und zehn Monaten um ein Jahr. Zugleich ordneten sie die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Entziehungsanstalt an. Das hatte der ausdrücklich befürwortet: „Eine andere Chance als eine Therapie habe ich doch nicht. Ich bin jetzt 40. Das kann so nicht weiter gehen. Sonst stehe ich in zehn Jahren noch bei ihrem Nachfolger hier, Herr Richter.“