Duisburg. .

Aufatmen bei vielen Immobilienbesitzern: Die Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle vom eigenen Grundstück zum öffentlichen Kanal soll nun doch nicht in dem Maße Vorschrift werden wie anfangs gedacht.

Die Duisburger Landtagsabgeordnete der Grünen, Birgit Beisheim, begrüßt die von der NRW-Landesregierung vorgelegten Eckpunkte für die Regelung der Pflichten zur Kanalprüfung.

„Die bisher starren Vorschriften der schwarz-gelben Vorgängerregierung haben sich als wenig praktikabel erwiesen. Deshalb wird es eine Vereinfachung für Verfahren und Umfang bei Dichtheitsprüfungen für Abwasserkanäle geben“, so Beisheim.

4300 Grundstücke müssen bis 2015 überprüft werden

Als sich die Vorschrift zur Dichtheitsprüfung vor einigen Jahren abzeichnete, gründete die Stadt über die Wirtschaftsbetriebe eine eigene Tochterfirma unter dem Namen Service Betriebe Duisburg (SBD), um etwa solche Prüfungen privater Kanäle anzubieten. Dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass es die so genannten „Kanalhaie“ im Gegensatz zu Fachbetrieben mehr auf den Geldbeutel der Immobilienbesitzer absehen als auf eine seriöse Untersuchung.

Prüfungen gibt es ab rund 460 Euro aufwärts

Die städtische Tochterfirma SBD nimmt für die Dichtheitsprüfung bei einer Kanallänge bis zu 20 Metern etwas mehr als 460 Euro. Diese Arbeiten führen aber auch andere Betriebe durch.

Betroffene sollten sich allerdings nicht auf Haustürgeschäfte einlassen und sich dort auch nicht unter Druck setzen lassen.

In Wasserschutzgebieten sollen die geltenden erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 allerdings für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden, beibehalten werden. Alle anderen Abwasserleitungen müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden. „In Duisburg sind es rund 4300 Grundstücke, die in Wasserschutzgebieten liegen“, erklärt Silke Kersken, die Sprecherin der Duisburger Wirtschaftsbetriebe.

Stadt kann eigene Regelung treffen

Außerhalb der Wasserschutzgebiete sollen weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, teilte die Grünen- Abgeordnete Beisheim mit. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten würden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Allerdings: „Die Kommunen können ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist.“

Stelle sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis heraus, solle nur bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen eine kurzfristige Sanierungsfrist vorgegeben werden. Bei mittleren Schäden soll eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden müssten laut Beisheim nicht saniert werden.