Duisburg. .
Über 6400 Sanktionen verhängte das Jobcenter im ersten Halbjahr 2012 gegen seine Kunden. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von Januar bis einschließlich Juni.
Im einzelnen wurden sie wegen folgender Gründe ausgesprochen:
903 für die Weigerung der Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung, 711 für die Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH (Arbeitsgelegenheiten, 1-Euro-Job) oder Maßnahme, 352 für den Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme, 4272 für Meldeversäumnisse beim Träger, 26 für Meldeversäumnisse beim ärztlichen oder psychologischen Dienst, 13 für Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen, 21 für Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens, 73 für Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruches nach SGB III, 64 für Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III.
Auf der letzten Sitzung des Arbeitskreises Soziales der Grünen waren das Duisburger Jobcenter mit seiner Kundenbetreuung und der hohen Sanktionsrate auf der Tagesordnung. Viel zu hoch sei die Zahl der verhängten Sanktionen im Vergleich zu anderen Städten. Das Duisburger Jobcenter gehöre zu den Spitzenreitern des Sanktionierens.