Duisburg. Noch immer ist nicht klar, ob und wie die Duisburger Feuerwehrleute nun endlich für ihre ca. 400.000 Überstunden entschädigt werden. Zwar entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine volle Entschädigungspflicht besteht, doch weitere Verfahren sollen klären, wie dies im Detail geschieht.
Zu früh gefreut haben sich viele Duisburger Feuerwehrleute, die gestern die Meldung hörten, dass die Stadt nun endlich für Überstunden, die die Retter zwischen 2000 und 2007 angesammelt hatten, bezahlt. Hintergrund der Meldung war ein Interview des Feuerwehrdezernenten Wolfgang Rabe, in dem er verkündete, dass die Stadt „versuche“ zu zahlen und dass er „guter Hoffnung sei, das gute Lösungen gefunden würden“. Für jeden Einzelfall.
Drei Millionen Euro
Kein Grund, um die Sektkorken knallen zu lassen, bei all den wachsweichen Formulierungen. Die offizielle Lesart der Stadtverwaltung gestern hörte sich denn auch ganz anders an. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Ende Juli und weiteren noch anhängigen Verfahren wird sich der Deutsche Städtetag der Urteile annehmen und eine Empfehlung für die Kommunen aussprechen. So erklärte es gestern Stadtsprecherin Anja Huntgeburth der NRZ. In Duisburg geht es um rund drei Millionen Euro.
Arbeitszeit wurde reduziert
Hintergrund des Überstunden-Streits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass die Arbeitszeit von Feuerwehrmännern von 54 auf 48 Wochenstunden reduzierte. In Duisburg wurde diese Entscheidung erst 2007 umgesetzt. Bis dahin hatten die Feuerwehrleute bereits Tausende von Überstunden geleistet. Doch das Oberverwaltungsgericht NRW entschied 2009 in einem Nachklapp, dass nur Antragstellern ein Freizeitausgleich zustehe. Für viele Feuerwehrleute, die keinen Antrag auf Überstundenausgleich gestellt hatten, ein Unding. Schließlich, so ihre Position, hätten sie die Überstunden ja tatsächlich geleistet. Seitdem herrscht Unfrieden auf den Wachen. Schließlich geht es um bis zu 10.000 Euro.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Juli dieses Jahres nun entschieden, dass eine volle Entschädigungspflicht besteht, doch weitere Verfahren sollen klären, ob es rechtens ist, 20 Prozent abzuziehen, wenn Geld ausgezahlt wird, anstelle die Überstunden mit Freizeit abzugelten. Auch die Frage der Verjährungsfrist bedarf noch einer rechtlichen Einschätzung. Zu guter, für die Feuerwehrleute eher zu schlechter Letzt: Feuerwehrdezernent Wolfgang Rabe hat über die Auszahlung nicht zu entscheiden, sondern Stadtkämmerer Peter Langner, der für Personal zuständig ist.