Duisburg. Ein Pitpull ist zum Scheidungsopfer geworden. Nach der Trennung der Besitzer lebte er erst abwechselnd bei Herrchen und Frauen. Dann soll der 28-Jährige das Tier geraubt haben. Das Amtsgericht Duisburg musste jetzt klären, wem der Hund gehört. Sein eigenes Eigentum kann man schließlich nicht rauben.

Hunde können einem zuweilen nicht nur den letzten Nerv rauben. Ein Hund, in diesem Fall ein Pitbull, kann sogar selbst Objekt eines Raubes werden. So lautete jedenfalls die Anklage gegen zwei 28 und 27 Jahre alte Männer vor dem Amtsgericht Stadtmitte.

Der 28-Jährige hatte sich einige Zeit vor der Tat von seiner Freundin getrennt. Einige Monate lang teilte sich das frühere Paar den geliebten Vierbeiner gütlich: Mal lebte das „Scheidungsopfer“ bei Herrchen, mal war es bei Frauchen einquartiert.

Pitbull als Trennungsopfer

Doch am 24. August 2011 soll der 28-Jährige Fakten geschaffen haben. Er verabredete sich mit der Ex-Freundin in den Rheinwiesen bei Mündelheim zum Spaziergang mit dem Hund. Dann soll sein Komplize die Frau überraschend von hinten gepackt und fest gehalten haben, während der 28-Jährige mit dem Vierbeiner das Weite suchte.

Die Eigentumsverhältnisse am Hund waren vor Gericht jedoch nicht mit letzter Sicherheit zu klären. Eine Zeugin aus Niedersachsen, die das Tier offenbar an das Paar vermittelte, hatte zu Protokoll gegeben, dass sie alle Gespräche wegen der Übernahme nur mit dem 28-Jährigen geführt habe. Es sei zwar mal die Rede von einer Frau gewesen, die aber habe mit dem Besitzerwechsel nichts zu tun gehabt.

Niemand kann sein Eigentum rauben

Das Schöffengericht vermochte - nach längerer Erörterung der Sach- und Rechtslage hinter verschlossenen Türen - daher nicht auszuschließen, dass der 28-jährige rechtmäßiger Eigentümer des Vierbeiners ist. Der Raub-Vorwurf war damit gegenstandslos geworden: Laut Gesetz kann schlechterdings niemand sein Eigentum rauben.

Übrig blieb lediglich der Vorwurf der Nötigung und der Sachbeschädigung. Letzterer bezog sich auf den Umstand, dass die Frau nach Verlust des Hundes auch noch den Verlust zweier zerstochener Autoreifen verschmerzen musste. Die Prozessbeteiligten kamen überein, das Verfahren gegen die beiden Männer gegen Zahlung von jeweils 500 Euro Geldbuße einzustellen.