Duisburg. Der Streit um Labrador “Sammy“ ist beigelegt. Nachdem sich seine Besitzer getrennt hatten, wollte Sammys Herrchen ihn nicht mehr hergeben. Begründung: “Sie hat den Hund dick gefüttert.“ Dies ließ Frauchen nicht auf sich sitzen und ging vor Gericht.

Der tierische Rechtsstreit vor dem Landgericht Duisburg hat gestern ein Ende gefunden: Herrchen und Frauchen müssen sich den siebenjährigen Labrador „Sammy“ teilen, befanden die Richter der 5. Zivilkammer.

Nach der Trennung des Besitzer-Paares hatten Klägerin und Beklagter das Tier zunächst in 14-tägigem Wechsel betreut. Doch dann gab Herrchen – ausgerechnet ein Polizist – den Labrador nicht zurück. Sein Argument: „Sie hat den Hund dick gefüttert. Wenn er noch ein paar Jahre leben soll, darf er nicht bei ihr bleiben.“ Was Frauchen erstens bestritt, und zweitens ihren Kind-Ersatz zumindest zwei Wochen im Monat verhätscheln wollte. Deshalb zog sie vor Gericht.

Simple Frage des Eigentums

Dem Hund ist es wohl "wurscht"

Der Anwalt der Klägerin war hochzufrieden. „Das Urteil war so angemessen wie es die Verhandlungsführung war“. Die Gegenseite hatte die Niederlage wohl schon geahnt und war nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Was „Sammy“ wohl dazu sagen würde, dass er – juristisch gesprochen – jetzt einer „Bruchteilsgemeinschaft“ ausgeliefert ist? Wenn er ein kluger Hund ist, ist es ihm wahrscheinlich wurscht.

Die Fürsorge-Argumente des „Dog-Nappers“, die schon in erster Instanz vor dem Amtsgericht gescheitert waren, zogen auch in der Berufung nicht. Denn im Gegensatz zu einem tatsächlichen Sorgerechtsstreit, bei dem die Richter vor allem das Wohl des Kindes im Auge behalten müssen, ging es beim juristischen Gerangel um „Sammy“ nur um eine simple Eigentumsfrage.

Und die sahen die Richter als ziemlich eindeutig geklärt an: „Der Hund ist kein Alleineigentum, sondern Miteigentum.“ Beide Seiten müssten sich die Nutzung des Tieres daher angemessen teilen. Fortan muss Herrchen den Hund alle vier Wochen donnerstags nachmittags zu Frauchen bringen, die ihn jeweils 14 Tage später freitags wieder abliefern muss. Auch die Kosten für das Verfahren werden geteilt.