Duisburg/Oberhausen.

Mit deutlichen Strafen endete am gestrigen Freitag vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen drei junge Männer und eine Frau aus Oberhausen. Die 21 bis 24 Jahre alten Angeklagten hatten zwei Spielhallen in der Oberhausener Innenstadt überfallen.

Wegen schweren Raubes verurteilte das Landgericht sie zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und sieben Jahren.

Den ersten Überfall hatte die Angeklagte am 16. Dezember 2011 mit ihrem Lebensgefährten an der Lothringer Straße begangen. Das Paar hatte eine Aufsicht mit einem Messer bedroht und so 1300 Euro erbeutet.

Bei dem zweiten Überfall am 12. Februar waren die drei männlichen Angeklagten mit einer ungeladenen Schreckschusswaffe in eine weitere Spielhalle in der Nähe marschiert. Sie bedrohten eine Angestellte und drei Kunden, zwangen sie, sich auf den Boden zu legen und entkamen mit 500 Euro aus der Kasse. Die Angeklagte hatte einen der Täter zuvor noch mit einem Kapuzenshirt und einem Schal ausgestattet, damit er sich maskieren konnte. Das brachte ihr eine Verurteilung wegen Beihilfe ein.

Richter berücksichtigten geständige Einlassungen

Bei allen vier Angeklagten berücksichtigten die Richter am Ende des fünftägigen Prozesses deren geständige Einlassungen. Obwohl der Genuss von Rauschmitteln bei allen eine Rolle spielte, ging die Strafkammer bei keinem von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Bei der 21-Jährigen berücksichtigte das Gericht, dass sie gerade erst dem Heranwachsendenalter entwachsen ist. Zudem hatte die Frau sofort ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Mittäter schwer belastet. Sie kam mit dreieinhalb Jahren davon. Zu Gunsten für den Angeklagten wirkte sich auch die Aufklärungshilfe eines 21-Jährigen aus, der zudem als einziger bislang noch keine Haftstrafe verbüßt hatte. Er muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

Der 24-Jährige muss für viereinhalb Jahre, der 22-jährige Haupttäter für sieben Jahre in Haft. Beide hatten zahlreiche Vorstrafen.