Duisburg. .

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – dieser rechtliche Leitsatz trifft auch für das illegale Herunterladen von Filmen oder Musik in Tauschbörsen zu. Wem der Internet-Anschluss gehört, muss damit rechnen, abgemahnt zu werden, auch dann wenn man „sich doch gar nicht mit so etwas auskennt“, und in Wirklichkeit vielleicht die Kinder oder sogar der Nachbar die Tat begangen hat, weil das Netzwerk nicht geschützt war.

Anlässlich des Weltverbrauchertages warnen die Verbraucherschützer, illegal Filme, Musik oder Spiele aus dem Internet herunterzuladen und/oder in Tauschbörsen anzubieten. Marina Steiner, Leiterin der Duisburger Verbraucherberatung: „Es ist Fakt, dass das nicht gestattet ist. Leider herrscht hier viel Unrechtsbewusstsein.“ Und das kann teuer werden, wie immer mehr Menschen erfahren: „Allein in NRW gab es in den letzten zehn Monaten 2500 meist junge Leute, die im Schnitt 700 Euro an Schadensersatz leisten mussten.“

Beratungsbedarf ist gestiegen

Die Zahl der Beratungsgespräche bei der Verbraucherzentrale ist deutlich gestiegen. „Wir raten dazu, Abmahnungen keinesfalls unbeantwortet zu lassen“, so Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff. „Man muss in der gesetzten Frist reagieren.“

Es sei allerdings nicht ratsam, in Panik zu verfallen und einfach alles zu unterschrieben, auch wenn die Fristen oft sehr kurz sind. „Wir raten zu modifizierten Unterlassungserklärungen, warnen aber davor, sich einfach Formulare aus dem Internet herunterzuladen, weil sie nicht immer den rechtlichen Bedingungen entsprechen und so wirkungslos sind.“

Es können erhebliche Summen zusammenkommen

Die Duisburger Verbraucherberatung bietet eine Rechtsberatung für 80 Euro an. Marina Steiner unterstreicht, oft seien die angesetzten Anwaltskosten viel zu hoch bemessen. „Die Verbraucherzentralen fordern schon länger, dass diese Kosten für Ersttäter 100 Euro nicht übersteigen.“ Eine solche Deckelung für „einfache Fälle“ sei auch im Gesetz vorgesehen, doch: „Was ist am Ende ein ,einfacher Fall’?“ Dazu gebe es noch keine letztinstanzliche Rechtsprechung.

Jurist Reiner Brockerhoff rechnet vor, dass theoretisch eine Vielzahl von Forderungen auf einen zukommen können: „Man nehme nur den Fall an, dass jemand sich die Top 100 der Charts herunterlädt und Interpret, Komponist und Texter dieser 100 Lieder eine Abmahnung verschicken lassen. Auch wenn jede nur 100 Euro kosten würde, käme eine erheblich Summe zusammen.“ Dabei seien die Ansprüche der Urheber ja berechtigt. Sich im Fall einer Abmahnung rechtlichen Beistand zu suchen, sei „bei den Summen, die im Spiel sind, gut investiertes Geld“, sagt Marina Steiner.

Weitere Informationen gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW.