Essen.. Megauploads.com ist vom Netz, das illegale Rauf- und Runterladen von urheberrechtlich Geschütztem ist damit natürlich nicht erledigt. Was ist eigentlich wirklich legal, was liegt in der Grauzone und was geht gar nicht?

Legal und illegal: Bei Filehosters wie dem soeben gesperrten Megaupload.com, aber auch bei Rapidshare oder Fileserve liegt das sehr nahe beieinander. Die Ursprungsidee der Filehoster war, Unternehmen und privaten Nutzern, die große Datenmengen an mehrere Bekannte verschicken möchten – das Urlaubsvideo, das auch die Freunde vom Campingplatzurlaub in Südfrankreich alle sehen sollen etwa – dies zu ermöglichen.

Der Nutzer lädt beim Filehoster die Daten hoch und bekommt den Link dafür, den er dann jenen Menschen schickt, die etwas das Urlaubsvideo sehen sollen. Soweit, so legal. Schließlich ist der Server nur der Postbote, der sich bei manchem Filehoster durch Werbung finanziert, bei anderen durch das bezahlte Anbieten einer schnellen Leitung.

Nun schauen solche Filehoster aber nicht, was ihre Kundschaft denn so hochlädt und verschickt. Und genau das ist das Problem. Mancher, wie mutmaßlich auch Megaupload, will das auch gar nicht wissen. Und so laden Nutzer milllionenfach nagelneue Kinofilme oder Musik rauf und runter. Die Urheber sehen dafür keinen Cent, der Filehoster aber kassiert dank Werbung auf der Seite oder eben der Nutzergebühr für schnelle Leitungen.

Drohungen gegen Nutzer von „kino.to“

Wer die Grauzone nutzt, also Filme oder Musik von solchen Plattformen gratis runterlädt oder via Stream anschaut wie bei kino.to, wurde in Deutschland bislang kaum von den Strafverfolgungsbehörden belästigt. Als „Kino.to“ gesperrt wurde, wo tausende aktuelle Kinofilme als Raubkopie zu finden waren, gab es zwar Drohungen. Aber die Gefängnisse füllten sich dennoch nicht mit den zigtausenden illegalen Nutzern.

„Legal“ nennen sich viele Anbieter. „Usenet“ zum Beispiel. Die wirbt damit, dass die IP-Adressen nicht gespeichert werden, es nur Kontakt zum Server gibt, es völlige Anonymität bei den Downloads gibt. Der Anbieter ist freilich in der Tat völlig legal. Illegal ist, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung des Urheberrechts hoch- bzw. runtergeladen werden.

Private Nutzung geht bei youtube noch

Auch wer bei youtube Musik oder Filme rauf- oder runterlädt, muss derzeit in der Regel nicht mit dem Staatsanwalt rechnen, solange er dies in privatem Interesse und nicht kommerziell tut. Rundum rechtlich einwandfrei ist das Ganze freilich dennoch nicht.

Wer auf Nummer sicher gehen will, dass er hundertprozentig legal handelt, beschränkt sich beim Downloaden auf Bezahl-Plattformen, wo aktuelle Filme und Musik gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Oder auf die Streams der Fernsehsender, die zum Teil auch Videos gratis anbieten.