Duisburg.

Immer wenn er betrunken war, zog es einen 31-jährigen Rheinhauser zu Tieren hin. Die drei Taten, mit denen sich am Mittwoch in zweiter Instanz das Landgericht befasste, waren aber nicht als Tierquälerei, sondern als Hausfriedensbruch vom Amtsgericht mit zehn Monaten Gefängnis bestraft worden. In der Berufung erkämpfte der Installateur eine Bewährungschance.

Im November 2009 war er in einem Pferdestall am Rheinhauser Rheinufer mit heruntergelassenen Hosen erwischt worden. Im März 2010 zeigten Tiere, die auf dem Reiterhof ihr Gnadendasein fristen, erneut Spuren von Fesselungen. Ein verlorener Ausweis führte zum Täter.

„Das ist immer nur passiert, wenn ich betrunken war“

n einem Stall in Mülheim hatte nach nächtlichen Aktivitäten des Angeklagten bereits ein Bulle eingeschläfert werden müssen. Ein Hausverbot hielt den 31-Jährigen nicht davon ab, im April 2011 erneut zu den Tieren zu schleichen. Diesmal vergaß er einen Rucksack, in dem sich seine Personalpapiere fanden.

„Das ist immer nur passiert, wenn ich betrunken war“, so der geständige Angeklagte. „Nüchtern finde ich das selbst pervers.“ Deshalb habe er inzwischen erfolgreich eine Alkoholtherapie absolviert. „Ich trinke nicht mehr.“ Auch der Therapeut des 31-Jährigen sah gute Chancen, dass der Sieg über das Alkoholproblem weitere Straftaten unwahrscheinlich mache.

Mann muss acht Monate in Haft

Vergeblich plädierte die Staatsanwältin dafür, die Berufung des mehrfach einschlägig vorbestraften Mannes zu verwerfen: „Er hat bereits einmal eine Therapie gemacht und ist schnell rückfällig geworden“. Doch Verteidigung und Strafkammer stellten dem Angeklagten eine positive Sozialprognose aus.

Sieben Monate Haft wurden auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Mit einer „Wahrscheinlichkeit von 51 Prozent“, so der Vorsitzende, werde der Angeklagte keine weiteren Taten begehen. Hinter Gitter muss der 31-Jährige dennoch: Die Justiz hatte nach dem letzten Urteil zwei Bewährungsstrafen widerrufen. Acht Monate muss der Tierfreund nun in Haft.