Duisburg/Mülheim. .
Die perversen Neigungen des Mannes sollen sogar seine Therapeuten überfordern. Nun steht der Installateur in Rheinhausen vor Gericht. Der 30-Jährige fühlt sich zu Tieren hingezogen. Daher war er in einen Kuhstall und einen Ponyhof eingebrochen.
Der Alkohol ist nicht das einzige Problem, mit dem ein 30-Jähriger aus Duisburg-Rheinhausen zu kämpfen hat. Wenn der arbeitslose Installateur getrunken hat, fühlt er sich zu Tieren hingezogen. Unter anderem drang er deshalb nächtens in einen Ponyhof an der Heerstraße in Rheinhausen und in einen Kuhstall am Kolkertshofweg in Mülheim ein. Wegen Hausfriedensbruch fand er sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Duisburg wieder.
Im wahrsten Sinne des Wortes mit heruntergelassenen Hosen war der Mann am Morgen des 21. November 2009 in einem Stall am Rheinhauser Rheinufer angetroffen worden. Im März 2010 fand man dort erneut eindeutige Spuren für die perversen Neigungen des 30-Jährigen: Pferde waren verstört und verschwitzt, zeigten Spuren nächtlicher Fesselungen. Und man fand einen Personalausweis, den der Täter verloren hatte.
Deckbulle musste nach Fesselung eingeschläfert werden
In einem Kuhstall am Kolkertshofweg hatte man bereits böse Erfahrungen mit nächtlichen Besuchen des Angeklagten gemacht: „Wir mussten schon einen Deck-Bullen einschläfern, weil der sich wohl bei einer Fesselung den Fuß gebrochen hatte“, berichtete eine Zeugin. Im April 2010 hatte sich der Angeklagte trotz Hausverbots wieder eingeschlichen. Darauf wies ein vergessener Rucksack hin – in dem sich prompt wieder ein Ausweis fand.
Der Angeklagte wollte die Taten nicht bestreiten, konnte sich aber angeblich an nichts erinnern. „Mein Mandant verspürt diesen Drang immer wenn er getrunken hat“, erklärte die Verteidigerin. Eine Alkohol-Therapie habe mit einem Rückfall geendet. Und die „Zoophilie“, so der Fachbegriff für die sexuellen Neigungen des Mannes, überfordere eh die Therapeuten.
Wohl keine weitere Bewährungsstrafe mehr
Angesichts der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen sah die Strafrichterin keine Möglichkeit mehr, dem Angeklagten eine weitere Bewährungschance zu geben. Die zehn Monate werden sich wohl noch um acht weitere erhöhen, die aus diversen Bewährungsstrafen stammen.
Der Umstand, dass der Angeklagte nur sporadisch Kontakt zu seiner Bewährungshelferin hielt, hatte die Sozialprognose kaum günstiger ausfallen lassen. Interessant war aber immerhin die Ausrede des 30-Jährigen: Er habe sich um verlorene Ausweispapiere kümmern müssen.