Duisburg. Eine Familie aus Asterlagen erlitt in der Nacht zum 24. Oktober eine Rauchgasvergiftung, weil Gase aus dem undichten Kamin traten. Nun hat sie den Hauseigentümer vor dem Landgericht auf Schmerzensgeld verklagt.

7000 Euro Schmerzensgeld sind ein schwacher Trost für die Familie Brücksken aus Rheinhausen. Schließlich hätte der marode Kamin des von ihnen gemieteten Wohnhauses in Asterlagen die drei in der Nacht zum 24. Oktober 2009 fast umgebracht. Erleichtert zeigte sich die Familie nach dem gestrigen Urteil des Landgerichts Duisburg aber darüber, dass der Hauseigentümer, die Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten, nun nicht länger eine Verantwortung leugnen könne.

Stickgase der Heizung waren in der Schreckensnacht durch Risse im Schornstein in die Wohnräume gekrochen. Nachdem Frau und Tochter bereits ohnmächtig geworden waren, hatte der Familienvater in letzter Sekunde ein Fenster aufreißen können, sonst wäre jede ärztliche Hilfe wohl zu spät gekommen. Mit einer Kohlenmonoxidvergiftung landete die Familie im Krankenhaus.

THS bestritt jede Verantwortung

Die THS habe schon beim Einzug der Familie 2003 gewusst, dass der Kamin undicht war, so das Argument der Brückskens für ihre Schmerzensgeldforderung. Das Immobilienunternehmen hatte zunächst einem Vergleich zugestimmt, ihn dann aber zurückgezogen und vor Gericht mit harten Bandagen gekämpft.

Die THS bestritt nun jede Verantwortung für den Unfall, zweifelte sogar an, dass es überhaupt eine Kohlenmonoxidvergiftung gegeben habe. Seltsamerweise ließ die Immobilienfirma zeitgleich in viele der alten gemauerten Kamine der Asterlager Bergmannssiedlung neue Metallrohre einziehen.

Gericht hat keinen Zweifel an einer Stickgasvergiftung

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts hatte keinen Zweifel an einer Stickgasvergiftung. Und auch nicht daran, dass ein Kamin zum Gebäude gehöre und sein ordnungsgemäßer baulicher Zustand Sache des Eigentümers sei. Andere Ursachen hätten für den Unfall durch die Vernehmung von Sachverständigen ausgeschlossen werden können, so die Vorsitzende gestern.

Das Schmerzensgeld fiel am Ende zwar um 6000 Euro geringer aus, als die Brückskens es sich erhofft hatten. Die Richterin ließ aber keinen Zweifel daran, dass die Summe an der oberen Grenze liege und alle Umstände brücksichtige. „Auch den, dass die Kläger unheimliches Glück gehabt und nur knapp mit dem Leben davon gekommen sind.“