Duisburg. . Merkwürdige Rechtsauffassung statt Gewissenlosigkeit: Wegen Untreue musste sich am Dienstag ein Jurist aus Duisburg-Rheinhausen vor dem Landgericht verantworten. Er hatte die Kosten für den Rechtsstreits eines Mandanten mit dem Geld verrechnet, das er zuvor für dessen Mutter erstritten hatte.

Wegen Untreue fand sich gestern ein Rechtsanwalt aus Rheinhausen in zweiter Instanz vor dem Landgericht Duisburg wieder. Einer jener bedenklichen Fälle, in denen sich ein Jurist gewissenlos die Gelder von Mandanten unter den Nagel reißt, verbarg sich allerdings nicht hinter der Anklage. Es ging eher um einen Fall bemerkenswert falscher Rechtsauffassung.

Knapp 3000 Euro, die er für eine Mandantin erstritten hatte, hatte der wackere Jurist mit den Kosten eines Rechtsstreites, den er zuvor für den Sohn der Frau geführt hatte, einfach verrechnet. Angeblich hatte die Mandantin 2004 geäußert, dass sie die Kosten übernehmen wolle, wenn ihr Sohnemann nicht zahlen könne. Schriftlich hatte sich der Anwalt das aber nicht geben lassen. Und als er den säumigen Zahler nicht erreichte, hielt er sich einfach an das Geld der Mutter, obwohl die damit nicht einverstanden war und ihn auf Herausgabe verklagte.

Richter hatten keine Zweifel

Das Amtsgericht hatte keinen Zweifel gehabt, dass das Untreue sei. Es hatte den Anwalt dafür im September zu einer relativ milden Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Der zog in die Berufung, ebenso wie die Staatsanwaltschaft.

Auch vor der Berufungskammer sah der Angeklagte seine Schuld zunächst nicht ein. Doch seine Argumente, die Frau habe für ihren Sohn gebürgt und gesamtschuldnerisch gehaftet, zogen nicht. Im Gegenteil. „Wenn Klein-Erna so einen Fehler begeht, ist das vielleicht entschuldbar“, meinte der Vorsitzende. Als Anwalt habe der Angeklagte aber doch wissen müssen, dass der Bürge erst hafte, wenn vom eigentlichen Schuldner nichts zu holen sei - mal ganz abgesehen davon, dass eine Bürgschaft, die nicht schriftlich erfolgte, gar keine sei.

Mahnung, Berufung zurückzunehmen

„Das Urteil war doch relativ milde. Konsequenzen bei der Rechtsanwaltskammer werden sich in Grenzen halten“, so der Vorsitzende. Seine Mahnung, die Berufung zurückzunehmen, um die Gefahr einer Verschlechterung des Urteils zu umgehen, hatte letztlich Erfolg. Der Anwalt wie die Staatsanwaltschaft nahmen ihre Widersprüche zurück.