Duisburg. . Die Stadt Duisburg will „saftige“ Geldbußen kassieren, wenn Menschen zugefrorene Seen und Teiche betreten. Eislaufen, Schliddern und Co. sind verboten und können gefährlich enden. Laut Gesetz seien Geldbußen von bis zu 1000 Euro möglich. Die meisten Eisläufer müssen aber nicht zahlen, wenn sie das Eis sofort verlassen.

Knackige 16 Minusgrade brachte die „kälteste Nacht in NRW“ bis gestern früh nach Duisburg. Darum warnte der Deutsche Wetterdienst vorab vor „strengem Frost“. Es bleibt kalt, wenn auch nicht ganz so bitter. Bis minus neun Grad zeigt das Thermometer nachts an, tagsüber winken minus sechs bis minus vier Grad.

Die Kälte sorgt für eine bizarre Brunnen-Eisskultpur vor der Alltours Zentrale, noch mehr Eisschollen auf der Ruhr, Seen und Teichen. Wen das zum Betreten oder Eislaufen verleitet, muss mit Geldbußen rechnen.

„Das ist strengstens verboten. Man gefährdet sich selber“, sagt Stadtsprecher Peter Hilbrands. In so einer Situation könnten Ordnungsamtsmitarbeiter und Förster Geldbußen verhängen. „Man muss mit saftigen Strafen rechnen. Laut Gesetz sind bis zu 1000 Euro möglich“, sagt Hilbrands. In der Regel käme es nicht zum Bußgeld, weil Eisläufer auf Ansage das Eis direkt wieder verließen.