Duisburg.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die vom Justizministerium NRW geplante Besetzung des Präsidentenamts am Sozialgericht Duisburg mit Dr. Martin Kühl, Richter am Landessozialgericht Essen, gestoppt.

Das Gericht untersagte dem Justizministerium im Wege der Einstweiligen Anordnung, die Präsidentenstelle solange nicht Kühl zu übertragen, bis über die Bewerbung des Antragstellers, Landessozialgerichts-Senatsvorsitzender Ulrich Scheer, erneut entschieden worden ist.

Te Heesen muss noch mindestens ein halbes Jahr dranhängen

Damit steht fest, dass der Duisburger Vizepräsident Karl-Dieter te Heesen, laut Geschäftsverteilungsplan „ständiger Vertreter“, nach bisher schon zweieinhalb Jahren in dieser Funktion mindestens noch ein halbes Jahr dranhängen muss. Die Gründe der Eilentscheidung, gegen die das Land innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen kann, münden in der Feststellung, „dass die Auswahl des Beigeladenen (Dr. Martin Kühl) fehlerhaft war.“

Die beiden konkurrierenden Kandidaten waren zwar in der Leistung („hervorragend“) und in der Eignung für das Amt („hervorragend geeignet“) mit dem gleichen Spitzenprädikat beurteilt worden. Bei einem Vergleich der Gesamturteile der aktuellen Beurteilungen geht das Gericht „von einem wesentlichen Leistungsvorsprung“ von Scheer aus.

Der war immerhin zum Zeitpunkt seiner Bewerbung schon Senatsvorsitzender am Landessozialgericht, während die gleich gute Gesamtbeurteilung von Dr. Kühl erfolgte, als der noch in einem niedrigeren Statusamt Vizepräsident am Sozialgericht Aachen war. Deshalb komme beiden Leistungsbeurteilungen „eine unterschiedliche Gewichtung“ (zugunsten von Ulrich Scheer) zu. (AZ 12 L 998/11)