Gregor Dronski ist selbstständiger Dachdecker und Vater einer fünfköpfigen Familie. Da der Handwerker aus Rheinhausen wegen der schlechten Auftragslage nicht immer genug Geld mit seiner Arbeit verdient, ist er häufig auf finanzielle Unterstützung vom Jobcenter Duisburg angewiesen. Der Kontakt mit der Behörde ist aber alles andere als angenehm.
Geld kommt verspätet
oder gar nicht
Als Geschäftsführer seines eigenen Unternehmens stellt er jeden Monat einen fortlaufenden Antrag, um die staatliche Unterstützung bewilligt zu bekommen. Denn: Gregor Dronski könnte in der Zwischenzeit genug Geld verdient haben, um seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Soweit so gut.
Das Jobcenter legt dem 45-Jährigen nur immer wieder Steine in den Weg. So kommt es vor, dass das Geld verspätet auf dem Konto des Handwerkers eingeht oder erst gar nicht gezahlt wird. An Gründen mangelt es dem Jobcenter nicht, um die Zahlung von Arbeitslosengeld II zu verweigern. „Wenn wir nicht so einen verständnisvollen Vermieter hätten, dann wären wir längst rausgeflogen“, sagt Gregor Dronski.
Dass Gregor Dronski kein Einzelfall ist, weiß ein Mitarbeiter der Behörde, der aber nicht genannt werden will (der Name ist der Redaktion bekannt). „Wir sind dazu angehalten genauestens zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen Antrag abzulehnen“, verrät der Mann.
Das Problem ist vor allem, dass sich die Sachbearbeiter nicht direkt mit den Antragstellern auseinandersetzen können. „Wenn jemand hier anruft, dann landet er im Call-Center und die können ihm nur die Auskunft geben, die aus dem System abzulesen ist“, schildert der Mitarbeiter. Wenn also kein Eintrag des zuständigen Sachbearbeiters vorliegt, dann tappt der Antragsteller weiterhin im Dunkeln.
Der April ist ein gutes Beispiel für die Schikanen der Behörde, mit denen sich Gregor Dronski immer wieder herumschlagen muss. In der Mitte eines jeden Monats bekommt Gregor Dronski den Antrag „auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ für den darauffolgenden Monat aus Nürnberg zugeschickt. So auch im März. Pünktlich am 27. März schickte er dann seine Unterlagen per Fax zur Arge. Das Geld bekam er aber nicht Anfang April überwiesen.
„Als ich persönlich nachgefragt habe, sagte mir der Sachbearbeiter, dass nur eine Seite angekommen ist“, beschwert sich der Familienvater. Daraufhin schickte er den Antrag samt Anhängen erneut per Fax an das Jobcenter. Dieses Mal kamen die Seiten vollständig an.
Nach ein paar Tagen fragte Gregor Dronski erneut nach. Er wollte herausfinden, wieweit die Behörde mit der Bearbeitung ist. Als er dann nach mehreren Telefonaten jemanden an der Strippe hatte, der ihm überhaupt eine Auskunft erteilen konnte, musste er den nächsten Brocken schlucken. „Die Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit fehlt“, erklärte man ihm. Gregor Dronski war verwirrt. „Davon hat mir niemand etwas gesagt, dass das Formular unbedingt dabei sein muss. Manche Monate war es bei den Unterlagen, andere nicht“, versichert er. Bei den Unterlagen, die ihm das Jobcenter schickte, war dieses Formular im März nicht dabei. „Mittlerweile fühle ich mich wie der letzte Depp“, beklagt der 45-Jährige.
Behörde kann Kritik
nicht nachvollziehen
Die Kritik kann die Behörde nicht nachvollziehen. „Das entspricht nicht der Philosophie des Jobcenters. Wenn jemand gesetzlichen Anspruch auf Leistungen hat, dann sorgen wir dafür, dass er ihn auch bekommt“, sagt Johanna Muschalik, Pressesprecherin des Jobcenters. Dass die Antragsverfahren aber nicht gerade kundenfreundlich sind, ist bei der Behörde kein Geheimniss. „Das Problem ist, dass die Gesetzgebung so kompliziert ist. Daraus resultieren dann komplizierte Anträge“, erklärt die Pressesprecherin. Grundsätzlich versucht man aber den Menschen ihm Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu helfen.
Gregor Dronski hat allerdings bis zum heutigen Tag kein Geld gesehen. Der Fall wird wohlmöglich noch das Sozialgericht beschäftigen.