Duisburg. .
„Die Unbeugsamen“ nehmen ihren Namen ernst: Nach der Selbstauflösung des Klinikum-Betriebsrates weist besagte Minderheitsliste die Erklärungen der Betriebsratsmehrheit zurück. So sei beispielsweise der Rücktritt der Arbeitnehmervertretung keineswegs einstimmig erfolgt.
Auch die Begründung dieses Schrittes durch die Betriebsratsführung wird von den „Unbeugsamen“ als nicht zutreffend kritisiert. Die Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertretung durch die fast 2000 Klinikum-Mitarbeiter im Jahr 2009 sei vom Landesarbeitsgericht bestätigt.
Klare Sache für Manfred Willems, einer der „Unbeugsamen“: Hätte es 2009 eine korrekte Wahl gegeben, wäre es nicht zur Anfechtung gekommen. Hätte die Betriebsratsmehrheit – beide Lager sind übrigens in der Gewerkschaft Verdi verwurzelt – darüber hinaus das Urteil aus Düsseldorf akzeptiert und nicht beim Bundesarbeitsgereicht in Erfurt Beschwerde eingelegt, wären schon im vergangenen Jahr Neuwahlen möglich gewesen.
Im Mittelpunkt des Streits um die Wahl steht die Frage, wie intensiv in der Belegschaft für eine Briefwahl geworben werden darf. Das Landesarbeitsgereicht hat in seinem Urteil sehr enge Grenzen gezogen. Juristische Fragen bleiben auch weiterhin: Beispielsweise ob ein eventuell nicht rechtmäßig gewählter Betriebsrat überhaupt einen Wahlvorstand für einen erneuten Urnengang bestimmen darf.