Das katholische Klinikum hat auch vor dem Landesarbeitsgericht die ersten Verfahren wegen betriebsbedingter Kündigungen verloren. Alle durch die Gewerkschaft Verdi vertretenen Kläger gewannen.
Kein Weihnachtsgeld
Hintergrund der Entscheidung war, dass die Beschäftigten im Katholischen Klinikum drei Jahre lang auf das Weihnachtsgeld verzichtet hatten. Im Gegenzug sicherte der Arbeitgeber zu, bis zum 31. Dezember 2011 keine betriebsbedingten Beendigungskündigungen auszusprechen. Trotzdem sprach der Arbeitgeber im Januar 2011 etwa 120 betriebsbedingte Beendigungskündigungen aus (NRZ berichtete). Begründung damals: Die hohen Tarifabschlüsse machten die 120 Kündigungen unumgänglich, die Bank des Bistums sei nicht bereit, die Kreditlinien zu erhöhen, wenn es keine Kündigungen gebe. Andernfalls drohe die Insolvenz des Klinikums.
Schon in der ersten Instanz unterlag das Katholische Klinikum beim Arbeitsgericht Duisburg. Nun stellte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erneut fest, dass die Kündigungen nicht wirksam seien. Aus der Begründung „es reichte eben so nicht aus, dass die Bank des Bistums nur bei Ausspruch der Kündigung bereit gewesen sei, die Kreditlinie zu erhöhen“.
Gerade dieser Punkt, so Gewerkschaftssekretär Harald Hüskes, mache deutlich, dass die Klinik in enger Absprache mit dem Bischof gehandelt habe. Die Gewerkschaft Verdi hatte seinerzeit den Bischof aufgefordert, die Kündigungen zurückzunehmen. Dieser hatte wegen angeblicher Unzuständigkeit jede Forderung abgelehnt.
Am 30. November werden die letzten Verfahren beim Landesarbeitsgericht behandelt. Es ist davon auszugehen, so Verdi, dass die gleiche Kammer genauso urteilen wird.
Für den 28. November lädt die Gewerkschaft Verdi anlässlich der fast einjährigen erfolgreichen Auseinandersetzung zu einer Feier im Café Museum im Kantpark ein. Es wird ein Liedermacher ein eigens komponiertes Lied vorstellen.