Duisburg. Die Leerfahrt eines Rettungswagens kann teuer werden für den, der ihn gerufen hat - ein entsprechender Fall aus Mülheim machte unlängst Schlagzeilen. Ob eine Rechnung kommt oder nicht, hängt auch vom Wohnort ab: In Duisburg müssen Patienten nicht für eine Leerfahrt zahlen.
Der Fall machte Schlagzeilen. Ein Mülheimer hatte für seine an Asthma erkrankte Ehefrau 112 gewählt, der Notarzt kam samt Rettungswagen, half mit einer Spritze. Der Rettungswagen fuhr leer zurück und einige Tage später flatterte der Familie eine Rechnung in Höhe von 160 Euro ins Haus,weil die Frau ja nicht mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gefahren war und die Krankenversicherung eine sogenannte Leerfahrt nicht zahlt.
Ganz schön happig fand das nicht nur die betroffene Mülheimer Familie.
Laien können Lage kaum einschätzen
Zwar soll kein Schindluder mit der Notrufnummer getrieben werden, aber für medizinische Laien ist nur schwer einschätzbar, wann ein Einsatz medizinisch zwingend notwendig ist, wann eine Spritze reicht oder die Fahrt ins Krankenhaus die richtige Lösung ist. Im Zweifelsfall nicht die 112 zu wählen, ist die denkbar schlechteste Lösung. Das wissen sie auch bei der Duisburger Feuerwehr.
Jede Feuerwache ist eine Rettungswache
Jede Feuerwache der Berufsfeuerwehr ist auch gleichzeitig eine Rettungswache (mit Ausnahme der „Hafenfeuerwache“, der FW 8) auf der mindestens ein Rettungswagen stationiert ist. Zusätzlich gibt es acht Standorte, an denen Rettungsmittel, wie Krankenwagen, stationiert sind.
Rund 60.000 Krankenfahrten verzeichnen die Feuerwehrleute im Jahr. Wie viele davon Leerfahrten sind, wird nicht erfasst, denn in Duisburg müssen Patienten keine Rechnung für eine Leerfahrt zahlen. Theoretisch wären 110 Euro für den Wagen fällig. Doch die Feuerwehr hat sich mit den Krankenkassen auf einen anderen Abrechenmodus geeinigt, weiß Stadtsprecher Peter Hilbrands.
Einzelner soll nicht bestraft werden
Die Rettungskräfte sehen das auch als eine Art Vorsorgemaßnahme für den Patienten an, aber auch für das Gesundheitswesen allgemein, denn unnötige Krankenhausaufenthalte werden vermieden. Außerdem soll der Einzelne nicht dafür bestraft werden, dass „glücklicherweise“ eine Überweisung in die Klinik nicht notwendig war.
In anderen Ruhrgebietsstädten gab es ebenfalls entsprechende bürgerfreundliche Regelungen. Die allerdings waren in einigen Städten als freiwillige Leistungen der Verwaltung deklariert. In Zeiten, in denen in allen Ruhrgebietsstädten angesichts leerer Kassen die freiwilligen Leistungen auf dem Prüfstand stehen, könnte diese bürgerfreundliche Regelung in einigen Fällen kippen. Nicht so in Duisburg. Peter Hilbrands: „Bei uns ist das keine freiwillige Leistung.“