Hüttenheim.

Empfängern von „Hartz IV“, also von Ar­beitslosengeld II (ALG II), haftet mitunter der Ruf an, es mit der Suche nach Arbeit nicht so eilig zu haben. Dabei müssen sie auf Zack sein, um ihre Ansprüche zu halten, wie folgende Geschichte zeigt.

Peter W. (37) von der Schulz-Knaudt-Straße bezieht seit einigen Jahren ALG II. Seine Monatsmiete von 266 € wurde stets direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen. Am 3. Juni jedoch erhielt er nach zwei Mahnungen im Februar und im Mai vom Vermieter die fristlose Kündigung. Versuche einer Bekannten, die Mietrückstände aufzuklären, scheiterten zunächst.

Peter W. verlor Anfang Juni aber nicht nur sein Wohnrecht. Schon am 19. Mai hatte ihm das Jobcenter mitgeteilt, rückwirkend zum 1. Mai gebe es kein ALG II mehr. Grund: Seine Hilfebedürftigkeit sei ent­fallen. Das kann sich seine Bekannte gar nicht erklären.

Wir baten das Jobcenter darum, uns die Hintergründe dafür zu erläutern. „Herr W. hatte uns Ende 2010 mitgeteilt, dass er nach außerhalb Duisburgs umziehen würde“, berichtet Pressesprecherin Johanna Muschalik. Als er sich im März auf zwei Einladungen zu Gesprächsterminen nicht ge­meldet habe, sei man davon ausgegangen, dass er sich in ei­ner anderen Stadt, wie angekündigt, um Arbeit bemüht habe. Daraufhin seien die Zahlungen eingestellt worden. Die Bekannte von Peter W. kann sich das nur so erklären, dass W. die Post nicht bekommen hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass Post für ihn im Hause verschwinde. Notfalls müsse er eben eine andere Postanschrift angeben.

Die fristlose Kündigung kann das aber nicht erklären. Denn die erste Mahnung eines Mietrückstandes stammt von Februar. „Herr W.“, berichtet Muschalik weiter, „hat bis Ende Januar ALG II bezogen, sich dann aber nicht zurückgemeldet.“ Dabei würden die Antragsunterlagen stets zugeschickt. Ob auch sie nicht angekommen sind, muss offen bleiben. Jedes halbe Jahr sei die Rückmeldung neu erforderlich. W. habe sich erst im März wieder gemeldet.

Die ihm fehlende Februar-Miete könne er sich, so Muschalik, vermutlich beim Sozialamt besorgen - aber nur als Darlehen. Den übrigen Mietrückstand werde das Jobcenter vermutlich rückwirkend übernehmen, ebenso das ALG II wieder auszahlen.