Duisburg. .
Die Abwahlinitiative überlegt, gegen die Kriterien der Stadtverwaltung bei der Prüfung der Unterschriften gegen OB Adolf Sauerland vorzugehen. In Frage komme eine Klage auf Anerkennung. Sprecher Theo Steegmann kritisiert eine Referatsleiterin der Stadt.
Das Bürgerbegehren zur Abwahl des Oberbürgermeisters Adolf Sauerland (CDU) könnte schneller die Justiz beschäftigen als bisher angenommen. Nach der Ankündigung des Wahlamtes, Einträge bei fehlender Hausnummer erst gar nicht zu prüfen, denkt man in Kreisen der Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“ darüber nach, in den Kopien der Listen entsprechende Fälle herauszusuchen, mit den Unterzeichnern Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen auf Anerkennung der Unterschrift im Rahmen eines Eilverfahrens zu klagen.
In die Kritik gerät zunehmend die Leiterin des Referates für Bürgerengagement, Astrid Jochum. Wie Theo Steegmann erklärte, habe sie vor Zeugen geäußert, dass man der Initiative nicht habe zumuten wollen, die Unterschriftensammlung noch einmal zu beginnen, weil ein neues Formular (mit einer Rubrik für die Hausnummer) das alte ungültig gemacht hätte. „Wir hätten das aber gemacht und alle Unterzeichner gebeten, noch einmal zu unterschrieben“, sagte Theo Steegmann. Zu dem Zeitpunkt war erst zwei Wochen gesammelt worden.
Unsicherheit – auch bei der Stadt Duisburg
Die Bürgerinitiative werde sich nun an den Landesinnenminister wenden, damit hier Klarheit geschaffen werde. Für die Mitglieder der Initiative sei nicht nachvollziehbar, worin ein nicht zumutbarer Aufwand liegen soll, wenn die Computer-Software, die zur Überprüfung genutzt werde, den kompletten Datensatz eines Unterzeichners liefere – also auch das Geburtsdatum, mit dem er auch ohne Nennung der Hausnummer identifizierbar sei. „Es sei denn, es handelt sich um Zwillinge“, so Steegmann.
Unsicherheit schien im Vorfeld allerdings auch bei der Verwaltung zu herrschen. So bat Dezernent Langner die Bezirksregierung um die Einschätzung, ob das vorgesehene Verfahren rechtskonform sei. Als Antwort wurde ihm mitgeteilt, „dass die Stadt Duisburg in eigener Zuständigkeit über die Einhaltung der Zulässigkeitsvoraussetzungen zu entscheiden hat.“ Die Gemeindeordnung enthalte eindeutige Regelungen.
Dort finden sich aber keine so detaillierten Hinweise in der Art, wie sie nun vom Wahlamt ihren Mitarbeitern an die Hand gegeben wurden, um die Gültigkeit zu prüfen.