Duisburg. .

Die Berichte über die Ungültigkeit von Unterschriften im Abwahlverfahren gegen OB Sauerland wegen fehlender Hausnummern haben jetzt auch die Fraktionen im Rat auf den Plan gerufen. SPD-Fraktionschef Herbert Mettler reagierte deutlich: „Niemand im Rathaus oder aus dem OB-Büro ist zuständig für die Entscheidung, ob der Abwahlantrag zulässig ist oder nicht. Dies ist ausschließlich Angelegenheit der 74 Ratsmitglieder. Die Unterzeichner dürfen sich darauf verlassen, dass die SPD-Fraktion mit der gebotenen Sorgfalt und im Sinne des Gesetzes zu ihrer Entscheidung kommen wird.“

Mettler bestreitet das Recht der Verwaltung, bereits vorlaufend eigene Regeln über gültige oder ungültige Unterschriften aufzustellen. „Wir sind klug genug, Gesetzestexte selber zu lesen und uns dann, wenn wir Fragen dazu haben, beraten zu lassen. Dann werden wir aber eher auf unbeeinflusste Kompetenz von außen zurückgreifen als auf diejenigen, die schon vorher meinten, Einfluss nehmen zu müssen.“

SPD: Erneut bundesweiter Hohn und Spott für Duisburg

Besonders peinlich findet Mettler, dass das Vorgehen der Stadt erneut zu bundesweitem Hohn und Spott führt: Die Süddeutsche berichtet heute auf dem Titelblatt zwischen Papst und Sarkozy über Tricksereien im Duisburger Rathaus und unseren OB.“

Beim Bürgerbegehren zur Abwahl des Oberbürgermeisters muss nach Aussage der Verwaltung auch die Hausnummer angegeben sein, sonst soll die Stimme ungültig sein, dabei geht es nur darum, die Person eindeutig zu identifizieren. Das kann man doch wohl eindeutig durch die anderen Daten.

Mit welchen Maßstäben arbeitet die Verwaltung denn eigentlich, fragt sich Rainer Friedrich von der SPD Rheinhausen: „Selbst stellt sie einen Dringlichkeitsantrag zur ordnungsgemäßen Umbuchung der Kosten für das Gutachten zur Loveparade, obwohl die Freigabe dieser Mittel von 426.000 Euro gar nicht hätte erfolgen dürfen.“ Deshalb, so Friedrich, könne man zum Bürgerbegehren nur sagen, jetzt erst recht. Denn bei einer entsprechend hohen Stimmenzahl könne der Oberbürgermeister das Wahlergebnis der Abwahl gut abschätzen und vorher zurücktreten und könne somit noch zum Abschied ein gutes Werk tun und der Stadt und den Bürgern die Kosten für das Abwahlverfahren sparen.

Linke: nicht die Verwaltungsspitze entscheide, sondern der Rat

Hermann Dierkes, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion der Linken nimmt zu dem Streit um die Rechtsgültigkeit von Unterschriften wie folgt Stellung: „Nach der Rechtslage entscheidet der Rat, ob das Quorum von 15 % der Wahlberechtigten erreicht ist oder nicht. Nicht die Verwaltungsspitze und schon gar nicht der (befangene) Oberbürgermeister. Letztentscheidend kann nur sein, ob die unterzeichnende Person eindeutig identifizierbar ist. Aus der Erfahrung der letzten Monate sind wir guten Mutes, dass die Zahl der bis zum Abgabetermin am 17. Oktober gesammelten gültigen Unterschriften das Quorum deutlich übersteigen wird.“

„Die FDP ist die Partei der Bürgerrechte“, so der Fraktionsvorsitzende Wilhelm Bies: „Gefordert wird vom Gesetz, dass die Unterzeichner identifizierbar sein müssen, und nichts anderes. Der Rat wird über die Gültigkeit der Stimmen und unter besonderer Beachtung des Sinnes der Vorschrift entscheiden.“