Duisburg. .
Am Dienstag wurde mit der Überprüfung der knapp 80 000 Unterschriften des Bürgerbegehrens begonnen. 20 Mitarbeiter des Wahlamtes und andere Verwaltungsbereiche sind damit beschäftigt.
Für die Verwaltung ist eine Sache klar: Fehlt bei den Unterschriften für das Bürgerbegehren zur OB-Abwahl die Hausnummer, wird die Unterschrift automatisch ungültig und nicht weiter geprüft. Das machten am Dienstag Kämmerer Peter Langner als zuständiger Dezernent, der Leiter des Wahlamtes, Burkhard Beyersdorff, und die Leiterin des Referats für Bürgerangelegenheiten noch einmal deutlich. Eine weitergehende Prüfung der Identität hält man bei der Verwaltung bei dieser Zahl der Unterschriften nicht für zumutbar und sieht sich damit rechtlich auf der richtigen Seite. Man halte sich an Vorschriften und Rechtsprechung.
In zehn Jahren bei vier Bürgerbegehren die Unterschriften geprüft
„Die Verwaltung ist sich bewusst, dass dieses erste Abwahlverfahren eine Premiere und eine Herausforderung ist. Aber wir werden alles souverän abarbeiten“, versprach Peter Langner. Dass eine Stadtverwaltung in dem Abwahlverfahren des eigenen Chefs die prüfende Behörde ist, sei vom Landesgesetzgeber nun einmal so festgelegt worden. „Duisburg hat in den letzten zehn Jahren in vier Bürgerbegehren die Unterschriften geprüft“, sagte Langner weiter. Jede werde nach festgelegten Kriterien begutachtet. „Es muss für uns erkennbar sein, wer sich eingetragen hat.“
Da wundert sich der Laie
Sollte mehr als ein Viertel der Unterschriften tatsächlich als ungültig gewertet werden, dürfte es sicher zu einem gerichtlichen Nachspiel kommen. Und ob es da richtig ist, sich in der Begründung lediglich auf einen Kostenfeststellungsbeschluss zu beziehen, wird sich im Zweifelsfall zeigen müssen. Doch abseits aller juristischen Wertungen stellt sich dem Laien die Frage, ob es bei der anscheinend zur Verfügung stehenden Computersoftware tatsächlich unzumutbar ist, die Eindeutigkeit bei fehlender Hausnummer festzustellen. Alfons Winterseel
Immerhin gebe es in Duisburg 70.000 Einwohner, von denen mindestens zwei den gleichen Vor- und Nachnamen hätten. „3000 davon wohnen zudem auf der gleichen Straße.“ Dies liege zum einen an einigen sehr langen Straßen und auch in der Tatsache begründet, dass man bei der kommunalen Neuordnung in den 70er Jahren auf Straßenumbenennungen verzichtet habe, auch wenn sie nun doppelt oder dreifach vorkommen.
Mindestens 54.885 Unterschriften müssen gültig sein
Fest steht, dass mindestens 54.885 Unterschriften gültig sein müssen, um das Abwahlverfahren tatsächlich in Gang bringen zu können. Insgesamt gebe es zur Zeit 358.000 wahlberechtigte Duisburger, wonach sich diese Zahl berechne. Nach der Überprüfung der Unterschriften werden Protokolle erstellt und die Listen aufgehoben, weil den Antragstellern im Falle einer Niederlage die Möglichkeit offen stehe, eine gerichtliche Überprüfung zu fordern.
„Unseren Mitarbeitern im Wahlamt steht eine besondere Software zur Verfügung. Durch das Eintippen des Namens erscheint dann der komplette Datensatz“, erklärte Wahlamtsleiter Burkhard Beyersdorff. „Sollte der Eindruck entstehen, dass eine Unterschrift gefälscht ist, können wir auch den Abgleich mit der Unterschrift des Personalausweises vornehmen.“ Am Ende entscheide er in Zweifelsfällen selbst.
Es gibt aber auch Ausnahmen, die nicht zur Ungültigkeit führen, sofern ansonsten alle Kriterien erfüllt sind: Offensichtliche Schreibfehler (zum Beispiel: Geburtsjahr = aktuelles Jahr, Zahlendreher in der Postleitzahl) oder: fehlende, falsche oder unvollständige Postleitzahl, aber der Straßenname ist einmalig in Duisburg.
Peter Langner: „Wir werden keine Zwischenstände nennen, sondern nur am Ende die Zahlen mitteilen.“ Das soll spätestens eine Woche vor der Ratssitzung der Fall sein, wenn der Wahlprüfungsausschuss tagt.