Duisburg. . Über sieben Jahre hatte ein 52-Jähriger aus Duisburg-Meiderich seine Stieftochter missbraucht. Diese war zum Zeitpunkt der ersten Übergriffe gerade mal acht Jahre alt. Der Rollstuhlfahrer muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.

Am Ende eines fünfmonatigen Prozesses fällte die Jugendschutzkammer des Landgerichts am Freitag ein deutliches Urteil: Wegen sexuellen Missbrauchs muss ein 52-jähriger Meidericher für achteinhalb Jahre hinter Gitter. Die Richter hatten nach 15 Verhandlungstagen keinen Zweifel daran, dass sich der Angeklagte zwischen März 2002 und September 2009 in mindestens 55 Fällen an seiner zu Beginn der Taten erst achtjährigen Stieftochter verging.

Ein Fall mit internationalem Aspekt: Zum ersten Übergriff kam es, als der Jazzmusiker und Produzent gemeinsam mit seiner Frau und deren drei Kindern in Paris lebte. Bei einem längeren Aufenthalt in London wurden die Taten intensiver. Spätestens, nachdem die Familie 2005 nach Meiderich zog, habe der Angeklagte regelmäßig Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt, urteilten die Richter.

Angeklagter sprach von einem Komplott seiner Ex-Frau

Über Jahre hinweg habe der Mann die Taten systematisch ausgebaut, warf die Staatsanwältin dem Angeklagten in ihrem Schlussvortrag vor. Er habe dem Mädchen Pornos gezeigt, um es anzulernen und dafür gesorgt, dass es bereits mit 13 die Pille nahm.

Bis zuletzt hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert. „Das ist ein Komplott meiner Ex-Frau“, so der 52-Jährige, der sich kurz vor der Strafanzeige wegen einer jüngeren Frau von der Familie getrennt hatte. Die durch ein aussagepsychologisches Gutachten unterstützten Richter sahen allerdings keinen Anlass, an den Worten der heute 17-jährigen Geschädigten zu zweifeln.

Gutachter bestätigten, dass er durchaus sexuell aktiv sein konnte

Die Behauptung des im Rollstuhl sitzenden Angeklagten, er sei seit einem schweren Verkehrsunfall im Jahre 2000 gar nicht mehr zu sexuellen Aktivitäten in der Lage, konnte nicht bewiesen werden. Zahlreiche Mediziner - Neurologen, Chirurgen und Urologen - hatten den 52-Jährigen begutachtet und das von der Zeugin geschilderte Geschehen durchaus für möglich gehalten.

Als strafmildernd wirkte sich am Ende für den Angeklagten lediglich dessen bisherige Unbescholtenheit aus und der Umstand, dass er als Rollstuhlfahrer besonders haftempfindlich ist.