Landgericht gibt Bewährung, weil 45-Jähriger auf Wunsch des Mädchens handelte

Kinder scheint der 45-Jährige sexuell attraktiv zu finden. Aber der typische Kinderschänder ist der Horster in den Augen der V. Essener Strafkammer nicht. Eineinhalb Jahre Haft mit Bewährung gab sie dem Mann wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. Er hatte eine 16-Jährige ein halbes Jahr lang zum Straßenstrich gefahren. Dass er auch kinderpornografische Bilder in seinem Computer und einen entsprechenden Videofilm besaß, in diesem Punkt hatte das Gericht das Verfahren zuvor eingestellt, weil sich eine Verurteilung nicht auf die Strafe ausgewirkt hätte.

Ein ungleiches Verhältnis. Im November 2006 hatte der Angeklagte die damals 16-Jährige kennen gelernt. Wie das Mädchen später selbst angab, habe es sich bereits damals prostituiert. Dreimal suchte der Angeklagte die 16-Jährige als Freier auf, verliebte sich in sie. Es sei dann ihre Idee gewesen, auf den Strich zu gehen, ergaben die Ermittlungen. Er habe einen Internetauftritt für sie gestaltet, mit dem sie ihre Dienste anbot. Außerdem, so der Angeklagte, fuhr er sie ein halbes Jahr lang in Dortmund, Duisburg und Essen zum Straßenstrich, passte dort aus der Ferne auf sie auf. So notierte er sich die Kennzeichen der Freier, kassierte pro Fahrt 20 bis 40 Euro dafür.

Aus Angst und Sorge um die Frau habe er sie zum Straßenstrich begleitet, gab er schon bei der Polizei an. Auch vor Gericht legte der Sonderschüler über seinen Verteidiger Günter Klose nach kurzer Beratung ein Geständnis ab. Er räumte dabei auch den Besitz der kinderpornografischen Bilder und Filme ein. Obwohl das Verfahren in diesem Punkt eingestellt wurde, warnte Richter Staake den Angeklagten: "Das waren Aufnahmen von Vier- bis Fünfjährigen. Lassen Sie die Finger davon, sonst wird die Strafe höher ausfallen." Vor zehn Jahren war der Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt worden, weil er Erwachsene und Kinder telefonisch sexuell belästigt hatte. Dass er im Fall der 16 Jahre alten Prostituierten aus Liebe und Sorge gehandelt habe, nahm das Gericht ihm strafmildernd ab. Staatsanwältin Rott meinte zudem, ohne den Angeklagten hätte die 16-Jährige "eine andere Gelegenheit gefunden, ihren Beruf auszuüben". Das Gericht betonte, dass der Angeklagte zum Teil den Wünschen des Mädchens nachgegeben habe.