Duisburg. .

Details eines unfassbaren Verbrechens schilderte eine Zeugin vor dem Landgericht: Der Frau hatte sich die 21-Jährige anvertraut, die ihr Neugeborenes erwürgt und in einer Plastiktüte abgelegt haben soll. Eine Stunde soll sie versucht haben, das Baby zu töten.

Wer die zierliche junge Frau mit den rotbraunen Haaren auf der Anklagebank in Saal 201 des Duisburger Landgerichts sitzen sieht, sie mit leiser Stimme und freundlichem Lächeln reden hört, dem fällt es schwer, diesen Eindruck mit dem unfassbaren Verbrechen zusammenzubringen, das ihr vorgeworfen: Im Januar soll die 21-Jährige in Rheinhausen ihr Neugeborenes erwürgt und die Leiche in einer Plastiktüte in einer Grünanlage abgelegt haben. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Eine 39-jährige Zeugin zeichnete am Mittwoch ein grausiges Bild der Tat. Ihr hatte sich die Angeklagte unvermittelt am Altweibertag anvertraut. „Sie hat gesagt, sie habe etwas ganz Schlimmes gemacht, nämlich ein Kind getötet.“ Die Zeugin – Mutter eines guten Freundes der 21-Jährigen – glaubte zunächst an so etwas wie einen Unfall. Mit zunehmendem Entsetzen erfuhr sie die Wahrheit. „Sie hat mir erzählt, dass sie schwanger war und das Kind nach der Geburt in ihrem Zimmer in der Wohnung der Eltern mit ihren eigenen Händen erwürgt hat.“ Die Angeklagte habe ihr berichtet, dass die Tat eine Stunde gedauert habe. „Das Kind war wohl immer wieder still und wenn sie aufgehört hat, hat es wieder angefangen zu schreien.“

Nach der Tat getrunken, gelacht und getanzt

Die Angeklagte habe berichtet, dass sie vor der Geburt übermäßig viel gegessen habe, um ihre Gewichtszunahme begründen zu können. „Und sie hat viel Alkohol getrunken, weil sie hoffte, dass das Kind dann tot zur Welt kommt.“

Auch das Motiv für die Tat habe die Angeklagte begründet: „Sie hat gesagt, das sei ihr Leben und das wolle sie weiter leben.“ Nach dieser Beichte in einer Gaststätte am Innenhafen habe sich die junge Frau die Tränen abgewischt und sich ins Treiben einer Karnevalsparty gestürzt. „Sie hat getrunken, gelacht, getanzt und mit Männern geflirtet.“

Die Zeugin ging zwei Tage später zur Polizei und brachte so die Ermittlung in Gang. Die Leiche des Kindes wurde am 6. März in einer Grünanlage hinter dem Finanzamt Rheinhausen gefunden. Die Angeklagte hatte gegenüber der Polizei schnell ein Geständnis abgelegt.

„Super-Kindheit“ und Heimlichtuerei

Vor Gericht wollte sie sich am Mittwoch nicht zur Sache äußern. Ihr Verteidiger hatte zuvor vergeblich beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Nun will er bei der Fortsetzung des Prozesses in der kommenden Woche für seine Mandantin eine Erklärung zur Sache abgeben. Bislang machte die 21-Jährige nur Angaben zum Lebenslauf, berichtete von einer „Super-Kindheit“ in einer bürgerlichen Familie, schilderte vor allem schulisches Versagen. Und sie gab ein Beispiel für gelungene Heimlichtuerei: Ihre Eltern hätten erst in der Untersuchungshaft erfahren, dass sie ihr Fachabitur nie bestand.