Duisburg. .
Normalerweise wäre zumindest eine der Taten, für die sich jetzt ein 45-jähriger Ruhrorter vor dem Landgericht verantworten muss, bereits verjährt. Doch dass es bis zur juristischen Aufklärung zweier Drogengeschäfte so lange dauerte, ist nicht Schuld der Justiz: Mehrfach setzte sich der Angeklagte ins Ausland ab, um dem Strafverfahren zu entgehen.
Die Anklage wirft ihm vor, im März 2004 zwei Mittäter angestiftet zu haben, die knapp zwei Kilogramm Marihuana von Amsterdam nach Duisburg schmuggelten. Den Stoff soll der Angeklagte den Helfershelfern in den Niederlanden selbst übergeben haben. Dass die einen kleinen Grenzübergang bei Kleve benutzten, half ihnen nicht: Bei einer Kontrolle kurz hinter der Grenze flogen sie auf.
Bei einer ähnlichen Tat sollen bereits im Mai 1990 durch einen angeworbenen Komplizen mehrere Kilo Heroin von Den Haag nach Duisburg gebracht worden sein. Der Angeklagte, der sich 1990 in die Türkei absetzte und das gleiche nochmals tat, als er im vergangenen Jahr in gleicher Sache vor Gericht stand, schwieg am Freitag.
Großteil der Prozessakten bereits vernichtet
Und auch zwei Männer, die 1990 in den Drogendeal verwickelt gewesen sein sollen, gaben sich im Zeugenstand wortkarg. Beide hatten den Angeklagten vor 20 Jahren schwer belastet. Heute behaupten sie, die Angaben seien falsch gewesen, um bei der Polizei und vor Gericht einen besseren Stand zu haben.
„Ich war damals gerade 18 Jahre alt“, so einer der Männer. „Ich stand halt sehr unter Druck. Aber kiloweise Heroin? Das wäre viel zu groß für mich gewesen.“ Angesichts der Details, die der Zeuge damals offenbart hatte, konnte sich der Vorsitzende nur wundern: „Da waren sie aber relativ kreativ mit dem Erfinden.“
Der Aussage des zweiten Zeugen, der gebetsmühlenartig wiederholte „Es ist schon so lange her“ wollte niemand widersprechen. Genau das stellt die Juristen vor große Probleme: Nicht nur die Erinnerung der Zeugen hakt, auch ein großer Teil der damaligen Prozessakten ist inzwischen bereits vernichtet. „Das kommt dabei heraus, wenn man als Jurist zum Geschichtsforscher wird“, kommentierte der Verteidiger die dürftige Aktenlage. Die Verhandlung wird fortgesetzt.