Duisburg. . Mit deutlichen Haftstrafen endete der Prozess gegen drei Männer aus Beeck und Neuss, die im Januar und Februar rund 1,5 Kilogramm Heroin von den Niederlanden aus nach Deutschland schmuggelten.

Das Rauschgift mit einem Straßenverkaufswert von etwa 60.000 Euro war in einer präparierten Suppendose über die Grenze gebracht worden. Hauptdrahtzieher des kriminellen Unternehmens war ein 51-jähriger Duisburger. Der Mann, dessen Vorstrafenregister nicht weniger als 28 Urteile aufweist, hatte die beiden Komplizen angeworben, bei insgesamt fünf Fahrten das Heroin in Venlo abzuholen .

Der mitangeklagte 43-jährige Neusser war erst kurz zuvor in den Teufelskreis der Sucht geraten. Im Wohnheim eines christlichen Vereins sei er in falsche Gesellschaft geraten, berichtete er. Zuerst habe der Haupttäter ihm Heroin geschenkt. „Er hat mich abhängig gemacht.“ Dann habe er keine andere Möglichkeit mehr gesehen, als sich als Drogenbote zu verdingen. Fünf Gramm Heroin seien der Lohn pro Fahrt gewesen.

Harte Strafen

Die Strafen für Drogenmissbrauch regelt das Betäubungsmittelgesetz. Wer Rauschgift illegal anbaut, herstellt, damit Handel treibt oder illegal ein- oder ausführt muss laut § 29 mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Bandemitgliedern drohen mindestens zwei Jahre.

Einweisung in Entziehungsanstalt

Auch der dritte Komplize, ein ebenfalls zigfach vorbestrafter 47-jähriger Beecker, hatte die Fahrten als Ausweg gesehen. „Ich habe gedacht, dann muss ich nicht mehr klauen und einbrechen, um meine Sucht zu finanzieren.“

Bei der letzten Drogenfahrt am 27. Februar hatte die Polizei, die bereits das Telefon des Drahtziehers überwachte, die Täter beobachtet, bis zur Auslieferung gewartet und dann Auftraggeber und Kuriere festgenommen.

Außer den Geständnissen vermochte die Strafkammer den Angeklagten am Ende wenig zu Gute zu halten. Der Haupttäter wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der zweite Beecker muss für dreieinhalb Jahre, der bislang nur geringfügig vorbestrafte Neusser für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Alle drei Männer wiesen die Richter außerdem in eine Entziehungsanstalt ein.