Duisburg. . Laut Anklage hatte ein Mann, der erst fünf Tage vorher eingereist war, am 30. Mai in einem Supermarkt am Kometenplatz in Duisburg- Walsum acht Päckchen Zigaretten gestohlen. Er wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Da war er wieder, der Paragraph 252 des Strafgesetzbuches. Er bestimmt die Strafe für einen Täter, der bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen und Gewalt anwendet, um im Besitz der Beute zu bleiben. Häufig angeklagt, doch selten ausgeurteilt.

Am Mittwoch wurde er einem 24-jährigen Rumänen vorgeworfen. Laut Anklage hatte der Mann, der erst fünf Tage vorher eingereist war, am 30. Mai in einem Supermarkt am Kometenplatz in Walsum acht Päckchen Zigaretten gestohlen. Als der Ladendetektiv ihn hinter der Kasse darauf ansprach, kam es zum Gerangel.

"Es gab ein Handgemenge, wir gingen zu Boden"

„Ich hatte ihn beobachtet, als er sich die Zigaretten in die Tasche steckte“, so der Zeuge. „Ich habe ihn angesprochen und ihm meinem Ausweis gezeigt.“ Dann habe der Mann plötzlich flüchten wollen. „Es gab ein Handgemenge, wir gingen zu Boden.“ Ein Supermarkt-Mitarbeiter habe ihm dann dabei geholfen, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Der Angeklagte gab den Diebstahl unumwunden zu. „Ich bin in den Laden und habe die Zigaretten genommen.“ Als er von dem Detektiv angesprochen worden sei, habe er zunächst nicht verstanden. „Ich wusste nicht, was der von mir wollte.“ Die Vorsitzende verlor die Geduld: „Was sollte der schon wollen: Sie hatten doch gerade geklaut.“ Der Angeklagte ließ sich nicht beirren: „Ich wollte einfach nur weg. Ich habe nicht nachgedacht.“

Drei Monate Haft zur Bewährung ausgesetzt

Vielleicht war es so, vielleicht hatte auch nur der Verteidiger dem Angeklagten die richtigen Argumente geliefert. Selbst die Staatsanwältin kam nicht umhin, lediglich eine Verurteilung wegen Diebstahls zu fordern. „Es ist ihm nicht zu widerlegen, dass es ihm bei dem Fluchtversuch nicht mehr um die Beute ging.“

So sah das am Ende auch das Schöffengericht. Drei Monate Haft wurden gegen den in Deutschland bislang nicht vorbestraften Mann zur Bewährung ausgesetzt. Zwei davon hat er schon in der Untersuchungshaft abgesessen.