Duisburg. .

Lange hat es gedauert, bis sich der Verkehrsverbund auf die Einführung eines Sozialtickets geeinigt hatte. Doch jetzt soll der Teil der Duisburger davon nicht profitieren können, der Leistungen vom Sozialamt bezieht.

Nach Ansicht der Düsseldorfer Bezirksregierung sei dies eine freiwillige Leistung der Stadt, die unter Nothaushalt stehe und keine zusätzlichen Leistungen dieser Art erbringen dürfe.

Wie CDU-Ratsherr Frank Heidenrich, Mitglied im Zweckverband des VRR, erklärte, würden hier jedoch die theoretisch entstehende Arbeitszeit eines städtischen Mitarbeiters, der über das Sozialticket zu entscheiden hat, hochgerechnet und ein Restrisiko für die Stadt einkalkuliert. Doch dafür erhalte die Stadt auch Geld vom Land. „Man kann alles kaputt rechnen, wenn man will“, so Heidenreich.

Für Hartz-IV-Empfänger stelle sich das Problem nicht, weil die Bundesagentur bereits signalisiert habe, das Sozialticket zu unterstützen.