Duisburg. .
Mit viel Glück kam ein 62-Jähriger, in dessen Besitz sich teils schwere Waffen befanden, vor dem Landgericht um einen längeren Aufenthalt hinter Gittern herum.
Als die Polizei am 18. Mai 2008 eine Wohnung in Rheinhausen durchsuchte, stieß sie auf ein ganzes Waffenarsenal. Dutzende Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinengewehre, unzählige Waffenteile und Tausende Schuss Munition fanden sich im Haus. Mit viel Glück kam der 62-Jährige, in dessen Besitz sich die Waffen zu diesem Zeitpunkt befanden, gestern vor dem Landgericht um einen längeren Aufenthalt hinter Gittern herum.
Der Angeklagte berichtete, seit frühester Jugend von Waffen fasziniert gewesen zu sein. Kein Wunder, dass er 1986 ein Waffengeschäft eröffnete, das er elf Jahre betrieb, bevor ihn eine Nachlässigkeit die Lizenz kostete. Mit einem NATO-Shop, in dem er einschlägige Textilien verkaufte, versuchte er sich danach mehr schlecht als recht über Wasser zu halten. Doch den Kontakt zu Waffensammlern verlor er nie.
So habe ihn 2006 ein niederländischer Bekannter angesprochen. Der Polizist habe wegen einer Gesetzesänderung in seinem Heimatland dringend seine Sammlung auflösen wollen. Da traf es sich gut, dass ein anderer Bekannter, ein Mediziner aus Halle an der Saale, Waffen suchte.
Waffen scharf gemacht
Der Rheinhauser vermittelte. In den folgenden Monaten übernahm er zahlreiche Waffen von dem Niederländer, die er - gegen geringe Provision - an den Mediziner weitergab. Einige hatte er zuvor gründlich auf der heimischen Werkbank überarbeitet. Denn der Sammler sei nur an scharfen Waffen interessiert gewesen, berichtete der Angeklagte.
Bei der letzten Waffenübergabe schaute die Polizei bereits zu und beschlagnahmte anschließend eine bunte Sammlung, die von der antiquarischen Thompson Maschinenpistole, über mehrere MG 42 aus dem Zweiten Weltkrieg und etliche Varianten der sattsam bekannten AK 47 bis zu modernen Fabrikaten von Heckler und Koch reichte.
Zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Die Strafkammer sah in dem bislang nicht vorbestraften Mann am Ende allerdings keinen klassischen Unterwelt-Ganoven, der gefährliche Elemente mit Waffen belieferte. Mit dem Dreiecksgeschäft habe der Angeklagte zwei guten Bekannten helfen wollen, die ebenso wie er selber Waffennarren gewesen seien. Das Gericht setzte eine zweijährige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der Mann 14.000 Euro hergeben, die er an dem Geschäft verdiente.