Der Paragraf 265 a des Strafgesetzbuches bedroht die Beförderungserschleichung - also das Benutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne die Absicht, das Fahrgeld zu bezahlen - mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wenn der Schwarzfahrer eine manipulierte Karte benutzt oder den Kontrolleur belügt, ist auch eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung oder Betruges möglich.