Duisburg. .

Weil er gegen die Auflagen für begleitetes Fahren ab 17 Jahren verletzt hat, muss ein Fahranfänger aus Duisburg wohl seinen Führerschein wieder abgeben. Er war mit einem nicht zugelassenen Wagen zu schnell gefahren und hatte einen Unfall verursacht.

Seinen noch recht frischen Führerschein muss ein 17 Jahre alter Autofahrer wohl wieder abgeben, nachdem er Mittwochabend in Neumühl mit einem nicht zugelassenen Auto einen Unfall verursacht und außerdem gegen die Auflagen für begleitendes Fahren verstoßen hatte.

Gegen 22.10 Uhr fuhr der junge Duisburger auf der Felix-Dahn-Straße in Richtung Ruprecht Straße. Hier kam er wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und streifte in einer leichten Kurve einen Baum, eine Laterne sowie drei geparkte Pkw. Der Ford Escort fuhr in einen Vorgarten und blieb dort auf der Fahrerseite liegen. Der Beifahrer schaffte es noch sich selbst aus dem Unfallwagen zu befreien, den Fahrer konnten Anwohner retten.

AUto war nicht zugelassen und mit falschen Kennzeichen unterwegs

Ein Bruder des Fahrers attackierte dabei unbeteiligte Zeugen und musste von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Die beiden 17-Jährigen, die in dem Wagen saßen, befinden sich stationär im Krankenhaus, Lebensgefahr besteht laut Auskunft der Polizei aber nicht. Es entstand über 15.000 Euro Sachschaden.

Bei den weiteren Untersuchungen an der Unfallstelle stellten die Beamten fest, dass der Unfallwagen nicht zugelassen und mit falschen Kennzeichen unterwegs war. Der Eigentümer wusste auch nichts davon, dass die beiden Heranwachsenden sich das Auto ausgeliehen hatten. Der 17-jährige Fahrer hat zwar einen gültigen Führerschein, hat aber gegen die Auflagen für Begleitetes Fahren verstoßen, so die Polizei. Der Beifahrer erfüllte nämlich nicht die Voraussetzungen dafür (wenigstens 30 Jahre alt, 5 Jahre im Besitz der Klasse B und nicht mehr als 3 Punkte). Wegen seiner Rücksichtslosigkeit muss der 17-jährige Fahrer nun mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Beiden Insassen sind zusätzlich Blutproben entnommen worden.