Duisburger Landgericht verhandelte gegen einen Fahranfänger, der in der Weihnachtsnacht einen folgenreichen Unfall verursachte. Seine Freundin starb.
Erst seit zwei Tagen hatte der junge Mann seinen Führerschein. Es war Heiligabend 2007, mit vier Freunden wollte er noch eine Spritztour unternehmen. Doch der vergnügliche Weihnachtsabend wurde zur Tragödie. Auf der Neumühler Straße verlor der 18-jährige Fahrer in einer Kurve die Kontrolle und krachte seitlich gegen ein Wartehäuschen. Seine 16-jährige Beifahrerin starb bei dem Crash. Gestern verhandelte das Amtsgericht gegen den jungen Mann wegen fahrlässiger Tötung.
Keine Zweifel gab es an seiner Schuld, der Angeklagte nahm die Verantwortung für den Unfall auf sich. Am fraglichen Weihnachtsabend sei er zu schnell gefahren, der Wagen in einer Kurve ausgebrochen und dann gegen das Hindernis geprallt.
Entscheidende Aussage des Sachverständigen
Diese Aussage bestätigte auch ein technischer Sachverständiger. Auf über 50 Stundenkilometer taxierte der Experte die Geschwindigkeit des Fahrzeuges beim Aufprall. Und zuvor war der Angeklagte mit noch wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs. "Das müssen über 90 Stundenkilometer gewesen sein", sagte er aus. Nach Ansicht des Sachverständigen lenkte der Fahrer in der Kurve zu spät ein, mangels Fahrpraxis konnte er den Wagen dann nicht mehr beherrschen und der Unfall war nicht mehr zu vermeiden.
Das Gericht verurteilte den 18-Jährigen zu einer Geldbuße von 1000 Euro, zog seine Fahrerlaubnis ein und sperrte ihn zudem für zwei Jahre.