Duisburg. . Die Schwurgerichtskammer hat einen 24-jährigen Neudorfer zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Er hatte einen 54-Jährigen in Wanheimerort mit 15 Messerstichen getötet. Die Hintergründe der Tat klärte der Prozess nicht.
Wegen Totschlags muss ein 24-jähriger Neudorfer neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte nahm das Urteil der Schwurgerichtskammer am Montag mit unbewegter Miene entgegen. Er hatte einen 54-Jährigen in Wanheimerort mit 15 Messerstichen getötet.
In der Nacht zum 17. Oktober hatte der Angeklagte einen 54-jährigen Wanheimerorter in dessen Wohnung an der Düsseldorfer Landstraße mit 15 Messerstichen getötet.
Hintergründe der Tat blieben trotz Geständnis unklar
Trotz eines Geständnisses des 24-Jährigen blieben die Hintergründe der Tat im Dunkeln. Das Gericht konnte am Ende des mehrtägigen Prozesses nur feststellen, dass der Täter das Opfer kurz vor der Tat in einer Kneipe kennen gelernt und nach Hause begleitet hatte. Dort hatten die beiden Männer zunächst 90 Minuten an einem Computer Porno-Videos angesehen.
Dann, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung, sei „das Geschehen irgendwann aus dem Ruder gelaufen“. Als der 54-Jährige bis auf die Unterhose entkleidet in seinem Bett lag, sei er vom Angeklagten geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann erstochen worden.
Danach habe der 24-Jährige sich mehrere Mahlzeiten zubereitet und geschlafen, bevor er mit der EC-Karte und Kleingeld des 54-Jährigen die Wohnung des Opfers verließ. „Das lässt die Tat in einem besonders gefühlskalten Licht erscheinen“, so der Vorsitzende.
Kammer nahm dem Angeklagten seine Version des Geschehens nicht ab
Die Version des Angeklagten, er sei eingeschlafen und erwacht, als das Opfer sich an ihm sexuell zu schaffen machte, sah die Kammer als widerlegt an. Es könne zwar spekuliert werden, dass ein Mord aus Habgier, zur Verdeckung einer Straftat oder aus niederen Beweggründen vorliege, beweisbar sei das aber letztlich alles nicht.
Zugunsten des Angeklagten werteten die Richter das Geständnis, das allerdings alles andere als umfassend gewesen sei, und den Umstand, dass der 24-Jährige bislang nur gering vorbestraft war. Das Urteil blieb deshalb leicht unter der Mitte des zur Verfügung stehenden Strafrahmens für Totschlag, der von fünf bis 15 Jahren reicht.