Duisburg. .
Der Landtag in Düsseldorf hört am Freitag Experten zu der geplanten Neuregelung bei der Abwahl von Oberbürgermeistern an. Die Pläne könnten Adolf Sauerland ein neues Abwahlverfahren einbringen. Auch die Meinung des Rheinhausers Günter Niel ist gefragt.
„Wenn wir Bürger den Oberbürgermeister oder Landrat in NRW direkt wählen, müssen wir auch die Möglichkeit haben, ihn wieder abzuwählen“, sagt der Gewerkschafter Günter Niel (63) aus Rheinhausen. Seine Aussage wird er am Freitag vor dem Ausschuss Kommunalpolitik im NRW-Landtag unterstreichen.
Niel gehört der Gruppe „Duisburg 21 - Suchet der Stadt Bestes“ an. Die beschäftigt sich seit dem Sommer 2010 mit den Folgen des Unglücks bei der Duisburger Loveparade. Niel: „Wir sind der Ansicht, dass auch in diesem Fall die Möglichkeit einer Abwahl durch die Bürger bestehen muss. Politisch und moralisch muss das Unglück Konsequenzen haben.“ Deshalb erhoffen sich Niel und seine Mitstreiter eine von der Landesregierung beabsichtigte Änderung der Gemeindeordnung in NRW.
Anhörung zum Gesetzentwurf
Bisher kann eine Abwahl nur durch den jeweiligen Rat erfolgen. Im Duisburger Fall fehlte bekanntlich die notwendige Zweidrittelmehrheit, um den OB zu stürzen. Deshalb hat Niel jetzt auf Initiative der Fraktion der Linkspartei eine Einladung zur Anhörung des Ausschusses Kommunalpolitik, erhalten, um als fachkundiger Bürger zum Gesetzentwurf „zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern durch Bürgerbegehren“ Gehör zu finden.
Der Gesetzentwurf der Linkspartei sieht eine Änderung für die Abwahl einer Stadt- oder Kreisspitze wie des Landrats vor. Auszug: „Ein demokratisches Prinzip sollte sein, dass die Bürger den Bürgermeister abwählen können, wenn es dafür Bedarf gibt. Die Mehrheit darf nicht an ein Zustimmungsquorum gebunden sein.“ In einer Demokratie entscheide eben die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
SPD: breite Wählerbasis nötig
Hier greift die SPD-Fraktion ein. Der Duisburger Landtagsabgeordnete Rainer Bischoff: „Wir stellen keinen eigenen Gesetzentwurf vor, befürworten teilweise das Papier der Linkspartei. Die Unterschiede liegen im Detail. Aber wir plädieren für ein Mindestquorum von 25 Prozent. Das ist ein Viertel der abgegebenen Stimmen.“ Bei einem solchen einschneidenden Verfahren sei eine breite Wählerbasis notwendig. Der jeweilige Amtsinhaber habe schließlich per Direktwahl das Vertrauen der der Bürger gewonnen.
Auch andere Interessengruppen werden im Ausschuss zum Komplex Abwahl des Bürgermeisters Landrats gehört: Zum Beispiel Vertreter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, der Universität Münster, der Ruhr-Universität Bochum und des Vereins „Mehr Demokratie“ aus Köln. Die Anhörung ist lediglich ein erster Schritt zum neuen Gesetz: Bis das Protokoll angefertigt ist, werden einige Wochen vergehen, dann folgt erst die Beratung im Landtag.