Duisburg. .

Ab Ende Oktober bekommen Abendschüler kein billiges „Schoko-Ticket“ für Bus und Bahn mehr. Der VRR hat die Abschaffung der Karte für diese Schülergruppe beschlossen – und begründet das mit einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung.

Wer abends - nach der Arbeit - noch für sein Abitur oder den Realschulabschluss lernt, ist motiviert, möchte weiterkommen. So viel steht fest. Doch das Weiterkommen zu ihrem Weiterbildungskolleg mit Bus oder Bahn kann jetzt zum Ärgernis werden für die fleißigen Schüler.

Ab 1. November wird’s teurer. Denn das „Schoko-Ticket“ für diese spezielle Schülergruppe ist mit Ablauf des Oktobers gestrichen. Statt bisher 27,65 € Zuzahlung kann der Preis für ein alternatives Ticket (Young-Ticket Plus) mit über 54 Euro zu Buche schlagen, wohlgemerkt pro Monat.

Betroffen sind in Duisburg rund 230 Weiterbildungs-Kollegschüler. Sie besuchen zum Beispiel die städtische Abendrealschule oder das Abendgymnasium und sind Nahverkehrskunden der DVG (Duisburger Verkehrsgesellschaft).

Land will prüfen

Die DVG verweist in der Sache auf die Tarifhoheit des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), der am 1. August einen entsprechenden Beschluss fasste. Aber auch der VRR weist „den schwarzen Peter“ von sich. Sprecher Johannes Bachteler: „Dies ist eine politische Entscheidung seitens der Landesregierung. Der VRR selbst verfolgt nicht das Ziel einer höheren Ticket-Preisstufe.“

Der Landesregierung ist das Problem bekannt. Aufgrund eines Parlamentbeschlusses prüft sie zurzeit, ob das Schülerfahrtkosten-Erstattungsrecht so geändert werden kann, dass die Weiterbildungs-Kollegschüler in den Fahrtkostenzuschuss durch Schulträger (Stadt) und Land einbezogen werden können. Bisher gab es speziell für diese Gruppe (verbundweit zirka 4500 Leute) keine gesetzliche, sondern nur eine Art Kulanz-Regelung. Doch der VRR, von den klammen Kommunen zum strikten Sparen angehalten, will nicht reagieren, ohne dass die „Gesetzeslücke“ vom Land geschlossen wird, wonach allen Schülern das Schoko-Ticket zusteht - nur Weiterbildungsschülern nicht.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jedenfalls auf eine Schülerklage hin schon bestätigt: der Anspruch sei berechtigt. Auf die Frage, wann denn Betroffene mit einer Reaktion der Landesregierung rechnen können, gab es im Schulministerium die dürre Auskunft: „Wir prüfen, ob die Erstattung ein gangbarer Weg ist. Mehr können wir nicht sagen.“ Das wird die betroffenen Schüler ähnlich sprachlos machen.