Duisburg. .

Energiesparlampen enthalten giftiges Quecksilber. Über den normalen Hausmüll dürfen sie deshalb nicht entsorgt werden. Zur Rücknahme sind nur die kommunalen Wertstoffhöfe verpflichtet.

Energiesparlampen sind auf dem Vormarsch. Das Aus der herkömmlichen Glühbirne ist besiegelt, seit 1. September gibt es nur noch 60-Watt-Lampen im Handel. Bis 2012 ist endgültig Schluss mit der guten alten Glühbirne. Ihren Platz sollen Energiesparlampen einnehmen, die jedoch jeweils etwa sieben Milligramm giftiges Quecksilber enthalten. Wenn die Sparkünstler ausgedient haben, dürfen sie deshalb nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. Wohin mit den alten Energiesparlampen? Das wissen immer noch nur die wenigsten.

Einer Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge werden viel zu wenig Energiesparlampen in Deutschland fachgerecht entsorgt -- etwa drei Viertel landen im Hausmüll. Damit gelangen pro Jahr auch mehrere hundert Kilogramm Quecksilber unkontrolliert in die Umwelt. Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz von 2006 sind Händler, die Sparlampen verkaufen, nicht zur Rücknahme verpflichtet. Einige Geschäfte bieten diesen Service jedoch unentgeltlich an, wie zum Beispiel der Hellweg-Baumarkt an der Westender Straße, der Hagebaumarkt an der Holtener Straße oder die Saturn-Filiale im Forum.

Gesetzlich verpflichtet

Gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet hingegen sind die Kommunen, die mindestens eine Annahmestelle für sogenannte Gasentladungslampen anbieten müssen. Die Duisburger Wirtschaftsbetriebe (WBD) haben an allen vier Recycling-Höfen in Neumühl, Hochfeld, Huckingen und Rheinhausen entsprechende Sammelbehälter aufgestellt. Laut WBD-Sprecher Volker Lange wird dieses Angebot von den Duisburgern gut angenommen, genauso wie auch die Rückgabestelle im Schadstoffmobil der Wirtschaftsbetriebe.

Die Verbraucherzentrale Duisburg fordert, dass in mehr Geschäften Sammelboxen aufgestellt werden. Kosten kommen laut Petra Böer von der Verbraucherzentrale auf die Geschäftsleute nicht zu, da diese die Lampenhersteller übernehmen. „Falls nicht freiwillig mehr Sammelboxen aufgestellt werden, fordern wir eine gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme, wie es bei Batterien bereits der Fall ist“, sagt Böer.

Doch wie erkennt man, ob es sich um eine normale Glühbirne oder eine Energiesparlampe handelt? Auf neuen Modellen weist ein durchgestrichener Mülleimer auf die korrekte Entsorgung hin, ältere Lampen haben kein Symbol aufgedruckt und sind meist nur an der etwas klobigen Form zu erkennen.

Wegen des giftigen Quecksilbers sind einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, wenn mal eine Energiesparlampe zu Bruch geht. Die Deutsche Umwelthilfe rät dazu, das betroffene Zimmer eine halbe Stunde lang nicht zu betreten und zu lüften, damit die giftigen Gase entweichen können. Erst danach sollten die Scherben aufgesammelt und luftdicht verpackt werden. Die Umwelthilfe warnt davor, einen Staubsauger zu benutzen, da dieser die Gase in der Luft verteile.