Er habe die Personalienfeststellung ihrer Tochter, die ohne gültiges Schockoticket unterwegs war, während der Fahrt und nicht an der Zielhaltestelle durchgeführt.
In jüngster Vergangenheit geriet die Deutsche Bahn in die Kritik, als Kinder ohne gültigen Fahrausweis aus den Zügen verwiesen wurden. Nun beschwerte sich eine Duisburgerin (Name ist der Redaktion bekannt) bei den Verkehrsbetrieben darüber, wie ein Kontrolleur bei der Ticketüberprüfung in der U 79 mit der zehnjährige Tochter verfahren sei.
Die Gesamtschülerin war am späten Montagnachmittag mit einem ungültigen Schokoticket unterwegs, als sie kurz vor der Haltestelle „Kulturstraße”, in der Nähe der elterlichen Wohnung, kontrolliert wurde. Anstatt die Personalien des Mädchens an der Zielhaltestelle des Kindes aufzunehmen, sei der Kontrolleur mit dem Mädchen weiter gefahren, berichtet die Mutter: „Meiner Überzeugung nach hätte er meine Tochter nicht in der Bahn halten dürfen und hätte mit ihr aussteigen müssen. Erst drei Haltestellen später durfte sie aussteigen. Und das finde ich beim Einbruch der Dunkelheit verwerflich.” Die Fünftklässlerin sei sehr verunsichert an der Düsseldorfer Straße nach Hause zurück gelaufen. Die Möglichkeit, mit dem ausgestellten Erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) und der Bahn zurückzufahren, sah das Kind nicht.
Der Vorfall werde geprüft, kündigte DVG-Pressesprecher Helmut Schoofs gestern an. Allerdings betont er, dass Kontrolleure grundsätzlich keine Kinder aus der Bahn verweisen dürften, auch wenn sie ein ungültiges Ticket hätten. Und das sei nicht der Fall gewesen. „Wenn ein Prüfer die Personalien aufgenommen und das EBE ausgestellt hat, ist seine Arbeit beendet”, erklärt Schoofs. „Man hätte es anders lösen können. Von einem Dienstleister, der viel mit Kindern zu tun hat, erwarte ich gewisse Sensibilität der Kontrolleure”, sagt die Mutter.