Duisburg. .

Der Bericht der Rechtsanwälte für die Stadt Duisburg, der am 4. August dem Innenausschuss vorgelegt worden war, lässt nach Angaben von Innenminister Ralf Jäger „Fragen offen und hat neue aufgeworfen“.

Aus diesem Grund habe das Innenministerium die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf aufgefordert, den Bericht „auf Plausibilität und Vollständigkeit“ zu überprüfen. Der SPD-Innenminister unterrichtete die Medien darüber nach der gestrigen Kabinettssitzung.

Darüber hinaus verlangt das Innenministerium von der Stadt die Klärung folgender Fragen:

- Wie hat die Stadt bei der Loveparade sichergestellt, dass der Veranstalter die Auflagen der Stadt erfüllt?

- Wie hat die Stadt diese Einhaltung der Auflagen kontrolliert?

- Wie hat die Stadt mit dem Veranstalter kommuniziert?

- Wurde innerhalb der Stadt eine besondere Organisationseinheit zur Aufarbeitung des Unglücks auf der Loveparade geschaffen?

„Wenn der PR-Berater nichts sagen will, muss es die Stadt tun.“

Alle Fragen sollen mit Hilfe der Bezirksregierung geklärt werden. Sie geht zudem jetzt doch der Frage nach, wie der PR-Berater der Stadt bezahlt wird. „Wir wollen von der Stadt wissen, welche Kosten dadurch entstehen, wer den Auftrag erteilt hat und welche Auswirkungen dies auf den städtischen Haushalt hat“, erklärte der Sprecher der Düsseldorfer Bezirksregierung, Bernd Hamacher.

Bislang ist nur darauf verwiesen worden, dass der PR-Berater von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Heuking, Kühn, Lüer und Wojtek beauftragt wurde. Geklärt werden soll nach Angaben von Bernhard Hamacher auch die Frage, ob diese Beauftragung ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist oder ob es eines Ratsbeschlusses bedurft hätte, die Beratung zu Fragen der Loveparade-Tragödie zu vergeben. „Das alles wollen wir uns mal erläutern lassen.“

Eindeutig sei, dass die Stadt Duisburg weiterhin Träger der Auskunftspflicht gegenüber Medien sei. „Wenn der PR-Berater nichts sagen will, muss es die Stadt tun.“ Sie könne sich allerdings darauf berufen, dass es sich um ein laufendes Verfahren handele und Auskunft verweigern. Auch dürfe es keine Pressekonferenzen für „ausgesuchte“ Medien geben. „Das verstieße gegen das Landesmediengesetz.“

Sicherheitsbehörden müssen zustimmen

Am Dienstag wurde bekannt, dass die Stadt Duisburg den Betreiber eines Internet-Blogs bei Androhung einer Geldstrafe von 250 000 Euro untersagen will, die Details zum Bericht der Rechtsanwälte als Download bereitszustellen. Auf welchen Wegen die Unterlagen den Weg ins Internet fanden, ist unbekannt.

Innenminister Jäger ordnete an, dass Kommunen Genehmigungen für Veranstaltungen künftig nur dann erteilen dürfen, wenn alle betroffenen Sicherheitsbehörden mit dem Sicherheitskonzept einverstanden sind. Fehlt das Einvernehmen, müssen Bezirksregierung oder notfalls das Innenministerium informiert werden.