Duisburg. .
Die FDP will eine vorgezogene Sondersitzung des Stadtrates beantragen und so die Abwahl Sauerlands beschleunigen. Als Termin wird der 30. August anvisiert. Mindestens zwei Drittel der Ratsmitglieder müssen der Abwahl zustimmen.
Nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten will die Duisburger FDP die Abwahl des dortigen Oberbürgermeisters Adolf Sauerland (CDU) beschleunigen. Die Fraktion beantrage daher eine vorgezogene Sondersitzung des Rates, sagte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Wolters am Dienstag und bestätigte damit einen Bericht der „Rheinischen Post“. In dem Antrag werde für die Sitzung der 30. August vorgeschlagen, weil dieser nach der Ferienzeit liege und die meisten Abgeordneten dann aus dem Urlaub zurückgekehrt sein dürften.
Die nächste reguläre Ratssitzung sollte am 4. Oktober sein. FDP-Fraktionschef Wilhelm Bies sagte aber der „Rheinischen Post“, die Stadt brauche zügig eine neue Führung. Neben der FDP haben sich auch Linkspartei und SPD in Duisburg für eine Abwahl des Stadtoberhaupts ausgesprochen. Sauerland selbst hatte am Montag erklärt, er werde sich einer Abwahl stellen, aber nicht selbst zurücktreten.
Nur der Rat kann die Abwahl in Gang bringen
Das Verfahren zur Abwahl eines Oberbürgermeisters kann nur der Rat in Gang bringen. Dazu müssen zunächst die Hälfte aller Ratsmitglieder den Antrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters stellen.
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Adressat ist dann allerdings der „allgemeine Vertreter“. In Duisburg ist dies Stadtdirektor Dr. Peter Greulich. Hintergrund ist laut dem Kommentar zur Gemeindeordnung, dass kein Beamter an einem Verfahren mitwirken darf, das sich gegen ihn selbst richtet.
Der Antrag muss von allen Ratsvertretern, die ihn unterstützen, unterschrieben werden. Eine Begründung ist nicht nötig. Anschließend erfolgt eine 14-tägige Frist, die verstreichen muss, bis es zur Abstimmung über diesen Antrag im Rat kommt. Bis dahin besteht auch die Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen.
Ferner bestünde die Möglichkeit, dass der Rat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beantragt, dass die Aufsichtsbehörde für die Dauer des Abwahlverfahrens das „Ruhen der Amtsgeschäfte des Bürgermeisters“ anordnet. Hintergrund: Das Abwahlverfahren kann auch bis zu drei Monaten dauern.
Namentliche Abstimmung
Die Ratssitzung, in der über die Abwahl des Oberbrügermeisters entschieden werden soll, wird von seinem ehrenamtlichen Stellvertreter geleitet. Das wäre in diesem Fall Benno Lensdorf (CDU). In der Sitzung gibt es keine Aussprache, die Abstimmung erfolgt namentlich in öffentlicher Sitzung. Der Oberbürgermeister darf weder an der Sitzung noch an der Abstimmung teilnehmen.
Im Rat benötigt der Antrag dann zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, damit er angenommen wird. Bislang haben sich nur SPD (30), Grüne (6), Linke (6) und FDP (3) eindeutig für Rücktritt bzw. Abwahl ausgesprochen. Das würde für den Antrag zunächst reichen, aber nicht für eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Entscheidung.
Die Duisburger Wählergemeinschaft verfügt über 3 Stimmen, die CDU über 25. Hinzu kommt Knut Happel (fraktionslos). Für die Abwahl sind 50 Stimmen nötig, also müsste auch mindestens ein CDU-Vertreter für die Abwahl stimmen falls der Antrag auch von Happel und der DWG unterstützt würde. Kommt der Antrag durch hat der Oberbürgermeister die Möglichkeit, die Bürger über die Abwahl entscheiden zu lassen. Schließlich ist er nicht vom Rat, sondern von den Bürgern gewählt worden. Wenn an dieser Entscheidungswahl mindestens 25 % aller wahlberechtigten Duisburger teilnehmen und sich eine einfach Mehrheit der gültigen Stimmen für ein Verbleiben des Oberbürgermeisters im Amt ausspricht, wäre das Abwahlverfahren gescheitert.
Verzichtet der OB auf diesen Bürgerentscheid, muss er innerhalb einer Woche seinen Verzicht schriftlich mitteilen und scheidet aus dem Amt. (mit ap)