Duisburg. .

Um die Rücktrittsweigerung Adolf Sauerlands kursieren nach der Loveparade-Tragödie viele Gerüchte. Laut Steuerzahlerbund käme ein Rücktritt den OB teuer zu stehen. Eine Abwahl jedoch nicht.

Die Gerüchte, Oberbürgermeister Adolf Sauerland trete nur deswegen nicht zurück, weil er dann sämtliche Pensionsansprüche verlöre - auch die aus seiner Zeit als Lehrer - stehen auf wackeligen Füßen. Richtig ist wohl, dass es für den Fall des Rücktritts vom Amt in der Gemeindeordnung keine Regelung gibt.

Den Rücktritt des Mülheimer Oberbürgermeisters Jens Baganz nach nur drei Jahren, so war zu erfahren, könne man nicht als Vergleich heranziehen, weil Baganz keine Ansprüche aus vordienstlichen Zeiten im öffentlichen Dienst erworben hatte. Der Rücktritt vom Amt des Oberbürgermeisters kommt quasi einer fristlosen Kündigung eines Arbeitsvertrages gleich.

Pensionsansprüche aus Vordienstzeit entfallen nicht

Sollte der Oberbürgermeister abgewählt werden - mit einem entsprechenden Antrag droht die Fraktion Die Linke, falls Sicherheitsdezernent Wolfgang Rabe und Adolf Sauerland ihre Ämter nicht freiwillig zur Verfügung stellen sollten - würde der Oberbürgermeister bis zum erreichen seines Pensionsalters rund 71 Prozent seiner Bezüge als Ruhegehalt bekommen. Mit dem Erreichen seines 60. Lebensjahres würde er eine Pension nach der ihm zustehenden Höhe bekommen. Bei einem Rücktritt, so war zu erfahren, würden seine bis dahin erworbenen Pensionsansprüche aus den Vordienstzeiten als Lehrer jedoch nicht verfallen.

Nach Angaben des Steuerzahlerbunds NRW käme ein Rücktritt OB Adolf Sauerland dagegen teuer zu stehen.„Seine finanzielle Lebensplanung wäre im Eimer“, sagte Justitiar Heinz Wirz am Donnerstag. Sauerland müsse einen Antrag auf Entlassung stellen, weil das Landesbeamtengesetz in NRW einen Rücktritt nicht vorsehe. „Wenn er das aber tut,verliert er sämtliche Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung“, führte Wirz aus. Sogar die Pensionsansprüche, die er sich vor der Wahl 2004 als Oberstudienrat in Krefeld erworben habe. „Das ist hart“, sagte Wirz, „aber es ist so.“Als Ex-Beamter würde Sauerland in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Als B10-Beamter bezieht er ein Grundgehalt von 10 582,30 Euro plus Zulagen. Erhalten blieben ihm die Pensionsansprüche nur, wenn er die Amtszeit, die bis 2014 geht, beende oder abgewählt werde.

Eine andere Frage, die derzeit diskutiert wird, ist, ob die Stadt ausreichend versichert ist, um die Ansprüche, die möglicherweise von den Verletzten und den Angehörigen der Todesopfer gestellt werden, zu befriedigen. Hierzu erklärte Anja Huntgeburth vom Pressereferat der Stadt, dass in diesem Fall der „Kommunale Schadensausgleich“ greifen würde.

Die Schuldfrage muss geklärt werden

Ob es aber tatsächlich dazu kommt, hängt von der Klärung der Schuldfrage ab. Es gibt jedoch Hinweise aus Juristenkreisen, dass doch am Ende die Stadt zahlen müsste, falls es bei Lopavent - sollten Gerichte das Unternehmen zu Verantwortung ziehen - nichts mehr zu holen gibt. Das könnte eintreten, wenn die Versicherungssummen nicht ausreichen und das Vermögen der Lopavent GmbH aufgebraucht ist. Zusätzlich müsste aber auch ein Verschulden der Stadt bzw. eines ihrer Mitarbeiter festgestellt werden. Dies, so erklärte es ein Jurist, könnte bereits in der Genehmigung einer möglicherweise nicht genehmigungsfähigen Nutzungsänderung (Güterbahnhofsgelände) oder der Billigung eines mangelhaften Sicherheitskonzeptes zu sehen sein. Seiner Meinung nach könnten in so einem Falle Forderungen in Höhe von 50 Mio. Euro auf die Stadt zukommen. (mit fp)