Duisburg. Ein Duisburger (33) hegte in seiner Walsumer Einzimmerwohnung 62 Hanf-Pflanzen. So fiel nun – nach der Cannabis-Legalisierung – das Urteil aus.
Was ein 33-Jähriger in seiner Einzimmerwohnung in Walsum trieb, konnte auf Dauer nicht verborgen bleiben. In dem 35 Quadratmeter großen Apartment hegte er immerhin 62 Cannabis-Pflanzen. Bei einer Durchsuchung der Wohnung, in der nicht mehr ganz so viel Platz für Möbel blieb, fand die Polizei am 26. Juli 2023 auch noch ein unter dem Wohnzimmertisch griffbereit liegendes Messer, das nicht so aussah, als wäre es zum Schälen von Äpfeln gedacht. Wegen bewaffneten Drogenhandels stand der Pflanzenfreund nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
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Rund 265 Gramm Marihuana hingen noch an den Pflanzen, die in vier Pflanzenzelten mit jeder Menge technischem Equipment liebevoll umsorgt worden waren. 886 Gramm bereits geernteten und getrockneten Materials lagerten noch in der Wohnung. Der Angeklagte landete zunächst in Untersuchungshaft, wurde aber nach kaum drei Wochen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Cannabis-Anbau in DuisburgWalsum: Gleichgesinnte finanzierten Plantage gemeinsam
Von Handel in klassischem Sinne könne nicht die Rede sein, wiederholte er vor dem Schöffengericht das, was er schon dem Haftrichter erzählt hatte. „Ein paar Kumpels und ich, wir kiffen halt gerne. Und wir wollten saubere Drogen in guter Qualität.“ Deshalb habe man das Equipment und die Setzlinge gemeinsam angeschafft.
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Als Standort für die kleine Plantage hatte der Angeklagte seine Wohnung angeboten. Vielleicht weil dort niemand störte, wenn die Freunde gemeinsam konsumierten. Vielleicht, weil er für seinen grünen Daumen bekannt war. Vielleicht hatte er aber auch einfach die größte Wohnung. Der unverkennbare Geruch der Pflanzen und erst recht das Bukett des Rauchs hätten sich aber wohl auch in einer Wohnung mit acht Zimmern nicht unauffällig verflüchtigt.
Gesetzesänderung sorgte für milde Strafe
Dass der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon kam, verdankte er vor allem den gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit Cannabis. Nicht nur der Besitz und der Konsum wurden innerhalb gewisser Grenzen legalisiert, auch die Strafen schwererer Delikte wurden verringert.
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Für bewaffnetes Handeltreiben mit Marihuana hätte dem 33-Jährigen im Regelfall eine Verhandlung vor dem Landgericht und eine Mindeststrafe von fünf Jahren gedroht. Aktuell sind es nur noch zwei. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft schon vor der Gesetzesnovelle durch die Anklageerhebung beim Schöffengericht zu erkennen gegeben, dass es die Tat als minderschweren Fall wertete. Das Urteil lautete auf 18 Monate Haft, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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