Duisburg. Die DVG in Duisburg verbietet schon bald E-Scooter (E-Tretroller) in Bussen und Bahnen. Das sorgt für Ärger. Welche Strafe bei Verstößen droht.

Ab Donnerstag, 1. März, dürfen keine Elektro-Tretroller (E-Scooter) mehr in Bussen und Bahnen der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) mitgenommen werden. Das teilt die DVG mit. Es handele sich um eine Vorsichtsmaßnahme zur Sicherheit der Fahrgäste. Die DVG reagiert damit, wie die Düsseldorfer Rheinbahn, die DSW21 in Dortmund und andere Verkehrsunternehmen bundesweit, auf eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

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Der VDV-Betriebsausschuss hatte sich demnach aufgrund mehrerer Brände von E-Rollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland intensiv mit dem Thema „Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern“ befasst und empfiehlt eine Mitnahme von E-Tretrollern deshalb grundsätzlich nicht. Die Gefahr, dass durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden bei Fahrgästen entstehen, sei zu hoch.

E-Scooter in Bus und Bahn: DVG berichtet von Vorfällen in Barcelona und London

Unter anderem in Barcelona und London wurden laut DVG Fälle dokumentiert, bei denen sich E-Roller selbst entzündeten. „Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe“, heißt in der Pressemitteilung der Duisburger Verkehrsgesellschaft. „Sowohl Barcelona als auch London haben mittlerweile die Mitnahme von E-Tretrollern verboten.“

Diese Regelung gilt nun ab 1. März auch in den Bussen und Bahnen der DVG, „bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt“. Die Fahrgäste sollen unter anderem durch Piktogramme an den Haltestellen informiert werden.

Ticketprüfer sollen Einhaltung der neuen Regelung kontrollieren

Die Ticketprüfer werden nach Angaben der DVG-Sprecherin Kathrin Naß die Einhaltung der neuen Regelung kontrollieren. Wer künftig mit E-Scootern erwischt wird, müsse den Bus oder die Bahn an der nächsten Haltestelle verlassen. Eine Bußgeldregelung gibt es laut Naß für solche Verstöße noch nicht. Entsprechende Sanktionen könnten ohnehin nur die Ordnungsbehörden wie die Polizei oder das Ordnungsamt aussprechen.

DVG-Sprecherin Kathrin Naß erklärt das Mitnahmeverbot E-Scootern in Bussen und Bahnen.
DVG-Sprecherin Kathrin Naß erklärt das Mitnahmeverbot E-Scootern in Bussen und Bahnen. © DVV | Daniel Tomczak

Die DVG hat das baldige Verbot von E-Rollern in Bussen und Bahnen auch schon über ihre Facebookseite kommuniziert. Bis Freitagvormittag gab es unter dem Post schon über 100 Kommentare. Viele sind mit der Entscheidung überhaupt nicht einverstanden. Einige nutzen den E-Scooter, um nach einer Bus- oder Bahnfahrt nach Hause zu kommen und sind nun verärgert. Andere können nicht verstehen, warum E-Bikes erlaubt sind, E-Roller aber nicht.

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DVG-Sprecherin Naß bestätigt auf Nachfrage der Redaktion, dass E-Fahrräder ebenso wie E-Rollstühle und Aufsitz-Elektromobile nicht von dem Verbot betroffen sind – „wegen der höheren Sicherheitsstandards“. Auf seiner Facebookseite erklärt das Verkehrsunternehmen zudem, dass bei E-Rollern aufgrund der „exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus“ die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes deutlich höher sei als bei anderen Elektrofahrzeugen.

Interessant: Die NIAG, die mit ihren Bussen auch Duisburg bedient, hat keine Entscheidung zu einem Mitnahmeverbot von E-Scootern getroffen. Wie ein Sprecher auf Nachfrage mitteilt, werde dies aktuell noch geprüft. Die NIAG werde dazu Gespräche mit anderen Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) führen.