Duisburg. Wegen einer brutalen Strafaktion im Keller eines Bordells stand ein Duisburger (43) vor Gericht. Der Prozess ist beendet, Fragezeichen bleiben.
Mit einer sogenannten Strafaktion im Rotlichtmilieu beschäftigte sich ein ebenso mühevoller wie langwieriger Strafprozess vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz. Ein 43-jähriger Mann aus Hochfeld soll, einen rumänischen Staatsbürger misshandelt, und ihm 500 Euro abgepresst haben. Danach soll der Rumäne gemeinsam mit einem Landsmann mehrere Tage im Dachgeschoss eines Hauses in Hochfeld festgehalten worden sein.
Der erste Teil der Anklage soll sich am 13. November 2015 im Keller eines Bordells in Düsseldorf-Unterrath abgespielt haben. Das Opfer soll dort vom Angeklagten wegen eines angeblichen Fehlverhaltens zur Zahlung von Strafgeld verdonnert und mit Faustschlägen traktiert worden sein. Zudem soll der Angeklagte dem Mann einen Finger in ein Auge gedrückt und ihm ein Messer an den Hals gehalten haben. Der Mann, der Platz- und Schnittwunden davon trug, soll schließlich gezahlt haben.
Tat im Duisburger Rotlichtmilieu: Suche nach Zeugen in Rumänien
Danach soll der Geschädigte mit einem weiteren Rumänen in Hochfeld einquartiert worden sein. Dass er dort festgehalten worden sein soll, konnte schon die Anklageschrift nur unzureichend vermitteln. Denn es gab keine verschlossenen Türen und auch keine Bewachung. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass alleine Drohungen die beiden Männer an der Flucht hinderten. Noch schwerer ist der Schluss der Geschichte zu verstehen: Die beiden Rumänen sollen den Angeklagten angefleht haben, sie doch nach Hause fahren zu lassen. Was der am 17. November 2022 erlaubt haben soll.
Der Umstand, dass die Zeugen sich durchgängig in Rumänien aufhielten, nur schwer zu ermitteln, und noch schwerer zu vernehmen waren, machte schon die Ermittlungen nicht einfach. Erst 2021 wurde Anklage erhoben. Corona und die Schwierigkeiten bei der Vorladung von Zeugen verzögerten den Beginn des Prozesses mehrfach.
Zeugenvernehmungen scheiterten immer wieder
Vor elf Monaten begann die Verhandlung, wurde unterbrochen, startete im Mai erneut. Der Angeklagte sagte bis zuletzt nichts zu dem Vorwurf. Angesichts des weiteren Verfahrensganges war das wohl die klügste Entscheidung: Die Hoffnung der Kammer, dass wenigstens der Hauptbelastungszeuge zur Aussage nach Deutschland reisen würde, zerschlug sich. Zwischenzeitlich hatten die um Amtshilfe ersuchten rumänischen Behörden neue Probleme, Zeugen ausfindig zu machen. Mehrfach scheiterten Video-Konferenzen zwischen einem rumänischen Gerichtssaal und der Verhandlung am König-Heinrich-Platz.
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Erst vor einer Woche gelangen Zeugenvernehmungen per Video. Das Ergebnis war unzureichend. Die Juristen kamen beim letzten Sitzungstermin zu dem Schluss, dass statt des ursprünglich angeklagten Verbrechens der schweren räuberischen Erpressung allenfalls kleinere Vergehen zu beweisen wären. Und eine Strafe dafür wäre acht Jahre nach der Tat schwer zu begründen gewesen. Das Verfahren wurde eingestellt.