Duisburg. War es eine Strafaktion im Rotlichtmilieu? Im Keller eines Bordells soll ein Duisburger (44) einen Mann gequält haben. Doch es ging noch weiter.

Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung steht ein 44 Jahre alter Hochfelder vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Der Mann, der Verbindungen zum Rotlichtmilieu haben soll, soll im Keller eines Düsseldorfer Bordells einen Mann regelrecht gefoltert und ihn in einem Haus in Duisburg gefangen gehalten haben.

Die Tat soll am 13. November 2015 ihren Anfang im Keller eines Etablissements genommen haben, das die Anklage als „Bordell Belladonna“ bezeichnet. Der Angeklagte soll von einem Mann für dessen angebliches Fehlverhalten eine Strafe von 500 Euro gefordert haben. Die Forderung soll er mit mindestens 20 Faustschlägen auf den Kopf, Tritten in den Bauch und Schnitten mit einem Messer am Hals des Geschädigten unterstrichen haben.

Duo wurde in Duisburger Wohnung gebracht

„Wenn du nicht zahlst, schneide ich dir ein Ohr ab“, soll der Angeklagte gedroht haben. Das Opfer hatte zufällig 500 Euro dabei und zahlte. Doch damit soll sein Leidensweg noch nicht beendet gewesen sein. Gemeinsam mit einem weiteren Mann soll er in die Dachgeschosswohnung eines Hauses an der Sedanstraße in Duisburg gebracht worden sein. Zwar sollen die beiden Männer nicht eingeschlossen worden sein, doch Drohungen des Angeklagten sollen sie so eingeschüchtert haben, dass sie blieben.

In Verbindung mit einer mutmaßlichen Strafaktion im Rotlichtmilieu steht ein 44-jähriger Duisburger vor dem Landgericht.
In Verbindung mit einer mutmaßlichen Strafaktion im Rotlichtmilieu steht ein 44-jähriger Duisburger vor dem Landgericht. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Erstaunlicherweise soll der Angeklagte die beiden Männer am 17. November frei gelassen haben. Zuvor sollen sie den 44-Jährigen angefleht haben, sie in ihre Heimat Rumänien zurückreisen zu lassen. Sie würden auch niemandem etwas verraten. Der Angeklagte soll einverstanden gewesen sein, allerdings nicht ohne den Hinweis, dass er sie anderenfalls töten lassen würde.

Zeugen leben in Rumänien

Zu Beginn des Prozesses schwieg der bullige Mann, dessen Vorstrafenregister bislang nur eine Verurteilung wegen einer sieben Jahre alten gefährlichen Körperverletzung aufweist. Die Beweislage ist heikel. Die Zeugen leben in Rumänien. Zwei Versuche der Strafkammer, per Rechtshilfeersuchen an die dortigen Behörden Kontakt zu den beiden Männern aufzunehmen, scheiterten bereits.

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Nun könnte es an einem der nächsten Verhandlungstage theoretisch gelingen, sie zumindest per Videoübertragung zu vernehmen. Sollten die beiden Zeugen, die das bisher aus Angst strikt verneinten, sich nun jedoch überraschend bereiterklären, doch nach Deutschland zu reisen um direkt vor der Kammer auszusagen, wäre das Verfahren wohl erst einmal wieder am Ende.