Duisburg. Ein Duisburger (43) schlug seiner Freundin (38) in Hochfeld einen Hammer auf den Kopf. Im Prozess sagt die Frau unter Tränen aus.
Durch zwei Hammerschläge auf den Kopf wurde eine 38-Jährige am 30. November 2022 in ihrer Wohnung in Hochfeld schwer verletzt. Der Täter war ihr langjähriger Lebensgefährte. Über das weitere Schicksal des unter einer schweren psychischen Erkrankung leidenden 43-Jährigen musste jetzt das Landgericht am König-Heinrich-Platz entscheiden.
„Wir wollten zusammen zur Sparkasse“, berichtete die Geschädigte. Sie habe zuvor noch schnell eine neue Gardine am Küchenfenster angebracht. Der Beschuldigte habe den auf dem Küchentisch liegenden Hammer in die Hand genommen. „Ich habe ihm noch gesagt, dass ich den nicht mehr brauche.“ Als Nächstes wurde die 38-Jährige wieder wach, als sie blutüberströmt auf dem Küchenboden lag.
Hammer durchbrach Schädel der Duisburgerin an zwei Stellen
„Als ich ihn gefragt habe, was er getan hat, hat er mir ins Gesicht gesagt, er habe mit dem Hammer zugeschlagen. Wir waren 15 Jahre zusammen und das war der Dank für alles“, so die 38-Jährige unter Tränen.
Die Frau hatte im Krankenhaus eine Not-Operation über sich ergehen lassen müssen. Ihr Schädel war an zwei Stellen vom Hammer durchbrochen worden. „Seit dem Vorfall bin ich in psychiatrischer Behandlung“, berichtete die 38-Jährige. „Und ich bin umgezogen, weil ich es nicht mehr in der alten Wohnung ausgehalten habe.“
Die Frau bestätigte, dass ihr Lebensgefährte sich in den Monaten vor der Tat zunehmend seltsam benommen habe. Er sprach mit sich selbst, traute sich nicht mehr allein vor die Türe, verbarrikadierte sich in der Wohnung. Dreimal war er bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt worden. „Ich habe versucht, darauf zu achten, dass er seine Medikamente immer regelmäßig nahm.“
43-Jähriger spricht extrem schlecht auf Medikamente an
Doch selbst das hätte die Tat möglicherweise nicht verhindern können, meint ein psychiatrischer Sachverständiger. Der Beschuldigte, der kurz nach der Tat bereits vorläufig in einem Landeskrankenhaus untergebracht wurde, spreche auf Medikamente extrem schlecht an, leide bis heute unter Wahnvorstellungen. „Er fühlt sich verfolgt, glaubt, dass sich alle gegen ihn verschworen haben.“ Am Tattag hatte sich der 43-Jährige offenbar eingebildet, dass auch seine Freundin zu den Verschwörern übergelaufen war.
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Aufgrund der Gesamtumstände der Tat und insbesondere der Angaben des Sachverständigen ging die Kammer am Ende des zweitägigen Verfahrens davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war. Die Schläge mit dem Hammer wertete die Kammer als gefährliche Körperverletzung. Da ohne eine stationäre Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung weitere gefährliche Taten des Beschuldigten befürchtet werden müssten, ordnete das Gericht seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.