Duisburg. Ein Gerangel unter zwei Autofahrern im Duisburger Süden brachte einen Wanheimer (20) vor Gericht. Eine Zeugin sorgte dort für eine Überraschung.

Immer häufiger belassen es Verkehrsteilnehmer, die sich von anderen behindert fühlen, nicht beim Schimpfen und bei unanständigen Gesten. Man sucht die Konfrontation, „um die Sache zu klären“. So soll das auch bei einem Vorfall im Duisburger Süden gewesen sein, bei dem ein junger Mann am 21. Februar dieses Jahres zu Boden gestoßen worden sein soll, wobei eine Halskette und die Brille zu Bruch gingen.

Körperverletzung und Sachbeschädigung warf die Anklage einem 20 Jahre alten Wanheimer vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz vor. Er soll zunächst auf dem Altenbrucher Damm und der Sittardsberger Allee ein vorausfahrendes Fahrzeug bedrängt haben, indem er zu dicht auffuhr und die Lichthupe betätigte. Dann sollen beide Autos an den rechten Straßenrand gefahren sein, die Fahrer stiegen aus. Der 20-Jährige soll den kaum älteren Widersacher nach einem kurzen Streit geschubst haben.

Angeklagter aus dem Duisburger Süden: „Das war doch genau anders herum!“

Der Angeklagte schilderte die Tat allerdings ganz anders. „Er fuhr 25 in einer 30er-Zone. Vielleicht bin ich ein bisschen dicht aufgefahren, aber die Lichthupe habe ich nicht betätigt.“ Bei nächster Gelegenheit habe er den langsam fahrenden Wagen überholt. „Der hat daraufhin mich mit Lichthupe verfolgt.“ Zuletzt habe sein Kontrahent ihn überholt, so der 20-Jährige. „Aber wir haben nicht am Straßenrand gehalten. Er hat sich mitten auf die Straße gestellt und mir sowie dem Gegenverkehr den Weg versperrt.“ Dann habe ihn der andere Fahrer angegriffen. „Ich habe mich nur gewehrt.“

Der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts überraschte mit der Mitteilung, dass er den angeblich Geschädigten, der inzwischen in Baden-Württemberg lebt und aus beruflichen Gründen nicht gerne erscheinen wollte, tatsächlich nicht geladen habe. Denn zeitgleich hatte sich auch eine Zeugin gemeldet, die damals Beifahrerin des zweiten Autofahrers war: Sie werde von dem jungen Mann, der mal ihr Freund war, bedroht.

Zeugin gestand, bei der Polizei falsch ausgesagt zu haben

Vor Gericht gab sich die 21-Jährige einen Ruck. „Ich habe damals bei der Polizei genau so ausgesagt, wie er das wollte.“ Sie habe Angst vor Drohungen des Freundes gehabt. „Inzwischen habe ich mich von ihm getrennt. Vor dem Prozess hat er mich erneut bedroht. Aber ich will jetzt endlich die Wahrheit sagen.“ Und die lautete ziemlich genau so, wie es der Angeklagte geschildert hatte.

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Die Staatsanwältin sprach der Zeugin ihre Anerkennung aus. „Ich bedanke mich dafür, dass sie den Mut aufgebracht haben, die Falschaussage hier und heute einzugestehen.“ Ein derartiges Verhalten müsse belohnt werden: Ein Verfahren habe die junge Frau nicht zu erwarten. Für den erleichterten Angeklagten war die Sache zwei Minuten später vorbei: Freispruch.