Duisburg. Ein Mann aus Duisburg-Rheinhausen tauschte im Internet kinderpornografische Bilder. Die Staatsanwaltschaft hielt das erste Urteil für zu milde.

In zweiter Instanz musste sich ein 32-jähriger Rheinhauser wegen Verschaffens und Verbreitens sowie Besitzes kinder- und jugendpornografischer Darstellungen vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. 2020 hatte er einschlägige Dateien mit einem unbekannt gebliebenen Chat-Partner über Internet-Dienste wie Snapchat und Knuddels ausgetauscht.

Bei einer Dursuchung seiner Wohnung stießen Ermittler auf einem Smartphone des 32-Jährigen auf 109 Bilddateien. Das Amtsgericht Duisburg hatte den nicht vorbestraften und geständigen Angeklagten im April dieses Jahres zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt.

Duisburg: Verfahren konzentrierte sich auf Person des Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Die Strafe sei „im Vergleich zu Strafen bei gleich gelagerten Taten viel zu niedrig“, fand die Strafverfolgungsbehörde. Gegen eine Bewährungsstrafe hatte sie grundsätzlich allerdings nichts. Da die Berufung auf das Strafmaß beschränkt wurde, musste die Berufungskammer keine Beweisaufnahme durchführen, sondern konzentrierte sich auf die Person des Angeklagten.

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Der gelernte Garten- und Landschaftsbauer war seit seiner Ausbildung fast durchgehend in Lohn und Brot, arbeitet aktuell als Lagerhelfer. Mit drei Frauen habe er vier Kinder, behauptete die Gerichtsakte. „Das stimmt nicht ganz“, widersprach der Angeklagte. Eines sei mit sechs Monaten gestorben, von dem vierten habe er erst 2022 erfahren. Da sei die Vaterschaft aber ebenso ungeklärt wie für zwei weitere, von denen er noch bei der erstinstanzlichen Verhandlung glaubte, dass es seine Kinder seien.

Weiteres Ermittlungsverfahren läuft

Nein, er habe sich nicht wegen möglicher pädophiler Neigungen professionelle Hilfe gesucht, gab der Angeklagte auf die Frage der Vorsitzenden zu. Sein Verteidiger sprang ihm zur Seite: „Das ist wohl kein typischer Fall mit Wiederholungsgefahr. Schließlich sind die Vorwürfe jetzt drei Jahre alt.“

Die Richterin runzelte die Stirn. „Es gibt ein weiteres Ermittlungsverfahren in Viersen. Auch da geht es um Internet-Chats“, überraschte sie den Verteidiger.

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Die Kammer hielt am Ende die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem deutlicheren Urteil für berechtigt. Die Bewährungsstrafe wurde um drei Monate erhöht. Verantwortlich dafür waren weniger die Bilder als die Fantasien des Angeklagten, in denen er mit seinem Chat-Partner von Sex mit Babys träumte.