Duisburg. Mit einem weiteren Mann wollte ein Duisburger im Landschaftspark ein Kind als Vergewaltigungsopfer suchen. Später hatte er Sex mit einem Jungen.

Es waren erschreckende sexuelle Fantasien, die ein 23 Jahre alter Meidericher im Sommer 2021 mit einem Chat-Teilnehmer, der sich „Alexander“ nannte, austauschte. Von Vergewaltigung von Jungen, von Schmerz und sogar Tod war die Rede. Die beiden Männer verabredeten sich sogar zu einem Treffen im Duisburger Landschaftspark, um ein geeignetes Opfer zu suchen.

Ein Treffen, das letztlich nicht zustande kam. Doch der Austausch der Nachrichten reichte für eine Anklage wegen Verabredung eines Verbrechens. Zu Beginn des Verfahrens vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz räumte der Angeklagte den sehr langen und intensiven Nachrichtenaustausch ein. „Das war sehr heftig“, stimmte er dem Vorsitzenden der 1. Großen Strafkammer zu. Aber von seiner Seite aus sei das nicht ernst gemeint gewesen.

Angeklagter spricht ungewöhnlich offen über sich

Ungewöhnlich offen sprach der 23-Jährige über seine sexuelle Entwicklung: Er habe früh eine erste Freundin gehabt, mit 13 bemerkt, dass er sich auch für Jungen interessierte. Erst vor wenigen Jahren habe er feststellen müssen, dass ihn auch der Anblick von Kindern sexuell erregte. Genau darum geht es auch in den beiden weiteren schweren Anklagevorwürfen: Kindesmissbrauch und Besitz sowie Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen.

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Nachdem er zunächst gewöhnliche Pornos angeschaut habe, habe er zuletzt auch nach kinderpornografischen Darstellungen gesucht, schildert der Angeklagte. Er gibt zu, sie auf seinem Smartphone besessen und auch mit anderen geteilt zu haben.

23-Jähriger gesteht alle Taten ein

Beim Spielen im Internet hatte er auch einen 13-jährigen Jungen aus Halberstadt kennengelernt. Dessen ältere Schwester und ihr Freund hatten im Juli 2021 einen Besuch in Duisburg gemacht. Auf deren Bitte hin, habe er das Paar nach Halberstadt gefahren und dort auch die Nacht verbracht, erzählt der 23-Jährige. Dabei habe er Sex mit dem 13-Jährigen gehabt.

Rückschauend sieht der Angeklagte das als einen schweren Fehler an. „Ich habe mich schriftlich dafür entschuldigt.“ Und er habe dem Geschädigten und dessen Familie 10.000 Euro als eine Art von Wiedergutmachung angeboten. „Das sind meine kompletten Ersparnisse“, so der Auszubildende.

Drei Termine sind für den Prozess bis Ende Juli noch vorgesehen. Es ist aber durchaus möglich, dass das umfangreiche Geständnis des Angeklagten für eine Verkürzung des Verfahrens sorgt.